---
title: "Klausur: Junge mit Mandoline: Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Waffen, Trunkenheit im Verkehr und Hehlerei"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/junge-mit-mandoline-wohnungseinbruchsdiebstahl-mit-waffen-trunkenheit-im-verkehr-und-hehlerei"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-03T11:22:43+00:00"
---

# Junge mit Mandoline: Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Waffen, Trunkenheit im Verkehr und Hehlerei

*Themen:* Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl mit Qualifikationen/Regelbeispielen, Betrug, Hehlerei, Straßenverkehrsdelikte

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- T: erfolgreicher Kunstdieb.
- V: Strafverteidiger; betreibt seine Kanzlei im ersten Stock eines Wohnhauses und bewohnt das Erdgeschoss mit seiner Familie.
- S: gutgläubiger Sammler.
- F: Freundin Ts.

#### Geschehen

Fall „Besuch in der Kanzlei und das Picasso-Gemälde"

- T sucht V auf, um sich rechtlich abzusichern.
- Im Wartezimmer entdeckt er an der Wand ein Original-Ölgemälde Picassos aus der „kubistischen Periode" („Junge mit Mandoline"); ca. zwei mal 1,5 Meter groß.
- T beschließt, das Werk an sich zu bringen.
- V teilt T mit, dass eine eingehende Beratung erst in zwei Wochen möglich sei, da er noch am selben Abend mit seiner Familie in den Urlaub fahre.
- Beim Verlassen erkennt T, dass die Erdgeschossfenster der Wohnung ungenügend gesichert sind.

Fall „Trunkenheitsfahrt zum Tatort"

- T trinkt zu Hause mehrere Flaschen Rotwein und weist um 23 Uhr eine BAK von 1,2 ‰ auf.
- Ihm ist bewusst, dass er „eigentlich nicht mehr fahren kann"; er fährt dennoch über menschenleere …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Tatkomplex 1 – Fahrt zur Kanzlei

#### A. § 315c I Nr. 1 lit. a StGB

Obersatz: Voraussetzungen sind Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und konkrete Gefährdung.

Definition Führen eines Fahrzeugs: in Bewegung setzen oder lenken unter Bedienung wesentlicher technischer Einrichtungen (BGH NJW 1990, 1245).

Definition absolute Fahruntüchtigkeit: ab 1,1 ‰ unwiderleglich vermutet (BGH NJW 1990, 2393).

Subsumtion: T hat seinen Kombi mit einer BAK von 1,2 ‰ über öffentliche Straßen geführt; er war absolut fahruntüchtig. Eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen lag aber mangels Anwesenheit Dritter nicht vor.

Ergebnis: Keine Strafbarkeit.

#### B. § 316 I StGB

Subsumtion: Tatbestand erfüllt; Vorsatz (T war sich seiner Fahruntauglichkeit bewusst); rechtswidrig und schuldhaft (bei 1,2 ‰ keine §§ 20, 21 StGB).

Ergebnis: Strafbarkeit (+).

Tatkomplex 2 – Einbruch und Wegnahme des Gemäldes

#### A. § 303 I StGB (Fenster)

Definition Beschädigen: …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/junge-mit-mandoline-wohnungseinbruchsdiebstahl-mit-waffen-trunkenheit-im-verkehr-und-hehlerei
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
