Junge mit Mandoline: Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Waffen, Trunkenheit im Verkehr und Hehlerei
Sachverhalt
Beteiligte
- T: erfolgreicher Kunstdieb.
- V: Strafverteidiger; betreibt seine Kanzlei im ersten Stock eines Wohnhauses und bewohnt das Erdgeschoss mit seiner Familie.
- S: gutgläubiger Sammler.
- F: Freundin Ts.
Geschehen
Fall „Besuch in der Kanzlei und das Picasso-Gemälde"
- T sucht V auf, um sich rechtlich abzusichern.
- Im Wartezimmer entdeckt er an der Wand ein Original-Ölgemälde Picassos aus der „kubistischen Periode" („Junge mit Mandoline"); ca. zwei mal 1,5 Meter groß.
- T beschließt, das Werk an sich zu bringen.
- V teilt T mit, dass eine eingehende Beratung erst in zwei Wochen möglich sei, da er noch am selben Abend mit seiner Familie in den Urlaub fahre.
- Beim Verlassen erkennt T, dass die Erdgeschossfenster der Wohnung ungenügend gesichert sind.
Fall „Trunkenheitsfahrt zum Tatort"
- T trinkt zu Hause mehrere Flaschen Rotwein und weist um 23 Uhr eine BAK von 1,2 ‰ auf.
- Ihm ist bewusst, dass er „eigentlich nicht mehr fahren kann"; er fährt dennoch über menschenleere …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Tatkomplex 1 – Fahrt zur Kanzlei
A. § 315c I Nr. 1 lit. a StGB
Obersatz: Voraussetzungen sind Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und konkrete Gefährdung.
Definition Führen eines Fahrzeugs: in Bewegung setzen oder lenken unter Bedienung wesentlicher technischer Einrichtungen (BGH NJW 1990, 1245).
Definition absolute Fahruntüchtigkeit: ab 1,1 ‰ unwiderleglich vermutet (BGH NJW 1990, 2393).
Subsumtion: T hat seinen Kombi mit einer BAK von 1,2 ‰ über öffentliche Straßen geführt; er war absolut fahruntüchtig. Eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen lag aber mangels Anwesenheit Dritter nicht vor.
Ergebnis: Keine Strafbarkeit.
B. § 316 I StGB
Subsumtion: Tatbestand erfüllt; Vorsatz (T war sich seiner Fahruntauglichkeit bewusst); rechtswidrig und schuldhaft (bei 1,2 ‰ keine §§ 20, 21 StGB).
Ergebnis: Strafbarkeit (+).
Tatkomplex 2 – Einbruch und Wegnahme des Gemäldes
A. § 303 I StGB (Fenster)
Definition Beschädigen: …
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