Klausur · Einfach

Junge mit Mandoline: Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Waffen, Trunkenheit im Verkehr und Hehlerei

Vermögensdelikte insbesondere Diebstahl mit Qualifikationen/Regelbeispielen Betrug Hehlerei Straßenverkehrsdelikte

Sachverhalt

Beteiligte

  • T: erfolgreicher Kunstdieb.
  • V: Strafverteidiger; betreibt seine Kanzlei im ersten Stock eines Wohnhauses und bewohnt das Erdgeschoss mit seiner Familie.
  • S: gutgläubiger Sammler.
  • F: Freundin Ts.

Geschehen

Fall „Besuch in der Kanzlei und das Picasso-Gemälde"

  • T sucht V auf, um sich rechtlich abzusichern.
  • Im Wartezimmer entdeckt er an der Wand ein Original-Ölgemälde Picassos aus der „kubistischen Periode" („Junge mit Mandoline"); ca. zwei mal 1,5 Meter groß.
  • T beschließt, das Werk an sich zu bringen.
  • V teilt T mit, dass eine eingehende Beratung erst in zwei Wochen möglich sei, da er noch am selben Abend mit seiner Familie in den Urlaub fahre.
  • Beim Verlassen erkennt T, dass die Erdgeschossfenster der Wohnung ungenügend gesichert sind.

Fall „Trunkenheitsfahrt zum Tatort"

  • T trinkt zu Hause mehrere Flaschen Rotwein und weist um 23 Uhr eine BAK von 1,2 ‰ auf.
  • Ihm ist bewusst, dass er „eigentlich nicht mehr fahren kann"; er fährt dennoch über menschenleere …

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Lösung (Gutachten)

Tatkomplex 1 – Fahrt zur Kanzlei

A. § 315c I Nr. 1 lit. a StGB

Obersatz: Voraussetzungen sind Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und konkrete Gefährdung.

Definition Führen eines Fahrzeugs: in Bewegung setzen oder lenken unter Bedienung wesentlicher technischer Einrichtungen (BGH NJW 1990, 1245).

Definition absolute Fahruntüchtigkeit: ab 1,1 ‰ unwiderleglich vermutet (BGH NJW 1990, 2393).

Subsumtion: T hat seinen Kombi mit einer BAK von 1,2 ‰ über öffentliche Straßen geführt; er war absolut fahruntüchtig. Eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen lag aber mangels Anwesenheit Dritter nicht vor.

Ergebnis: Keine Strafbarkeit.

B. § 316 I StGB

Subsumtion: Tatbestand erfüllt; Vorsatz (T war sich seiner Fahruntauglichkeit bewusst); rechtswidrig und schuldhaft (bei 1,2 ‰ keine §§ 20, 21 StGB).

Ergebnis: Strafbarkeit (+).

Tatkomplex 2 – Einbruch und Wegnahme des Gemäldes

A. § 303 I StGB (Fenster)

Definition Beschädigen: …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.