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title: "Klausur: Immer Ärger mit dem Pkw: Nachlieferung des Nachfolgemodells und Zuzahlungspflicht, § 439 BGB"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/immer-aerger-mit-dem-pkw-nachlieferung-des-nachfolgemodells-und-zuzahlungspflicht-439-bgb"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-27T12:52:18+00:00"
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# Immer Ärger mit dem Pkw: Nachlieferung des Nachfolgemodells und Zuzahlungspflicht, § 439 BGB

*Themen:* Auslegung eines Kaufvertrages im Hinblick auf die Beschaffenheit bzw. Mängel der Kaufsache; Nacherfüllungsanspruch des Käufers nach § 439 BGB

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- A: gewerbliche Fahrzeughändlerin, Verkäuferin (Adelheid Albert).
- C: Verbraucher, Käufer (Curt Cröber).

#### Geschehen

Fall „Kaufvertrag vom 8.8.00 und Lieferung am 9.8.00"

- Mit Kaufvertrag vom 8.8.00 verkauft A an C einen neuen Pkw vom Typ Z 1 zum Preis von 20.000 EUR.
- C will den Wagen für Wochenendausflüge nutzen und stellt vor Vertragsschluss klar, dass ihm an der Lieferung des Typs Z 1, ersatzweise eines vergleichbaren Pkws dieses Typs, gelegen ist; A erklärt sich damit einverstanden.
- Typ Z 1 ist ein Fahrzeug der bis August 00 gebauten vierten Generation des Modells Z 1.
- Der Vertrag enthält Angaben zu Ausstattung, Kraftstoffverbrauch und Abgasklasse.
- Am 9.8.00 übergibt A das Fahrzeug an C.

Fall „Prüfstanderkennungssoftware (EA 189) und behördlicher Rückruf"

- Der Pkw ist mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet; die Motorsteuerungssoftware erkennt den Prüfstandlauf und schaltet auf einen anderen Modus mit höherer Abgasrückführung …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Anspruch C gegen A auf Lieferung eines mangelfreien Pkws Z 2 aus §§ 439 I Alt. 2, 437 Nr. 1, 434 I, 433 I 2 BGB

#### I. Kaufvertrag (§ 433 BGB)

Subsumtion: A und C haben einen wirksamen Kaufvertrag über einen Pkw Z 1 zu 20.000 EUR geschlossen.

#### II. Sachmangel (§ 434 BGB)

#### 1. Objektive Anforderungen (§ 434 III 1 BGB)

Definition Eignung zur gewöhnlichen Verwendung: Eine Verringerung der Tauglichkeit genügt; auf die tatsächliche Betriebsuntersagung kommt es nicht an, schon die Möglichkeit eines behördlichen Eingreifens beeinträchtigt die Verwendbarkeit (BGHZ 226, 1 Rn. 35; BGHZ 232, 94 Rn. 37 f.).

Subsumtion: Die Prüfstanderkennungssoftware ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der ungestörte Betrieb des Pkws ist wegen der jederzeit möglichen Betriebsuntersagung nicht gewährleistet; die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung fehlt (§ 434 III 1 Nr. 1 BGB). Damit fehlt auch die Beschaffenheit, die der Käufer erwarten kann (§ 434 III 1 Nr. 2 BGB).

#### 2. Abgrenzung zum Rechtsmangel (§ 435 …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/immer-aerger-mit-dem-pkw-nachlieferung-des-nachfolgemodells-und-zuzahlungspflicht-439-bgb
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
