Klausur · Einfach

Pflegebegleitgeld gestrichen: Rückwirkung, Beschlussfähigkeit des Parlaments und Chancengleichheit der Parteien

Staatsrecht Staatsorganisationsrecht und Verfassungsprozessrecht; Rückwirkungsverbot Wahlrechtsgrundsätze Begriff der Rechtsverordnung Organstreitverfahren

Sachverhalt

Teil 1: Grundlagenfragen

Frage 1

Erläutern Sie, was eine Rechtsverordnung ist, worin sie sich von einem Parlamentsgesetz unterscheidet und welche Vorgaben das Grundgesetz für ihren Erlass aufstellt.

Frage 2

Nach welchen Grundsätzen sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wählen? Nennen Sie die Rechtsgrundlage und erläutern Sie den Inhalt jedes einzelnen Grundsatzes in wenigen Sätzen.

Frage 3

Auf dem Deutschen Grünlandtag, zu dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 3. Juni 2026 nach Celle einlädt, hält Bundesministerin R die Eröffnungsrede. Darin kommt sie auf die Y-Partei zu sprechen. Deren Abgeordnete im Bundestag seien „Steigbügelhalter für Leute, die dieses Land zerlegen wollen"; wer ihnen zuhöre, mache sich mitschuldig. Das Ministerium lässt den Redetext anschließend in seiner amtlichen Schriftenreihe abdrucken und versendet das Heft, versehen mit dem Briefkopf und dem Dienstsiegel des Hauses, an die Landwirtschaftskammern, an die …

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Lösung (Gutachten)

Teil 1: Grundlagenfragen

Frage 1

A. Begriff der Rechtsverordnung

Die Rechtsverordnung ist eine Rechtsnorm, die nicht vom Parlament, sondern von einem Organ der vollziehenden Gewalt gesetzt wird. Sie ordnet für eine unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten und gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Personen verbindlich Rechte und Pflichten an; sie wirkt also abstrakt-generell und nach außen. Weil beides zusammen den materiellen Gesetzesbegriff ausmacht, ist die Rechtsverordnung ein Gesetz im materiellen Sinne. Ein Gesetz im formellen Sinne ist sie dagegen nicht, denn dazu zählt nur, was die gesetzgebende Körperschaft in dem dafür vorgesehenen Verfahren beschließt, für den Bund also in dem Verfahren der Art. 76 ff. GG.

Von den übrigen Handlungsformen der Verwaltung ist die Rechtsverordnung abzugrenzen. Der Verwaltungsakt trifft eine Regelung für den Einzelfall und ist deshalb keine Norm. Die Verwaltungsvorschrift richtet sich grundsätzlich nur an die nachgeordneten Stellen …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.