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title: "Klausur: Hybrid-Umstieg mit Hindernissen: Gutgläubiger Erwerb, § 935 BGB und Verwendungsersatz nach §§ 994 ff. BGB"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/hybrid-umstieg-mit-hindernissen-gutglaeubiger-erwerb-935-bgb-und-verwendungsersatz-nach-994-ff-bgb"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-27T16:09:40+00:00"
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# Hybrid-Umstieg mit Hindernissen: Gutgläubiger Erwerb, § 935 BGB und Verwendungsersatz nach §§ 994 ff. BGB

*Themen:* Mobiliarsachenrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- M: Alleineigentümer und langjähriger Halter des BMW X5 (in Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen).
- F: Freundin Ms; nutzt den Wagen unter anteiliger Kostenübernahme.
- N: Autohändler; Kaufmann iSd HGB.
- H: Autohändler.
- A: privater Käufer.
- W: Werkunternehmer (Werkstatt).

#### Geschehen

Fall „Überlassung an N zur Wertermittlung im Herbst 2021"

- Seit sechs Jahren fährt M seinen BMW X5; F nutzt den Wagen in ähnlichem Umfang gegen anteilige Kosten.
- Im Herbst 2021 erfährt M von N, dass der BMW X5 auch als Plugin-Hybrid-Modell erhältlich ist; M erwägt einen Verkauf seines alten Wagens.
- M und N vereinbaren, dass N gegen Gebühr nur den Wert des Wagens ermitteln soll.
- M übergibt N – ohne Wissen und Willen Fs – den Wagen samt Zulassungsbescheinigung Teil II (im Handschuhfach) und dem einzigen Schlüssel.

Fall „Verkauf von N an H"

- Bereits am Folgetag verkauft und übergibt N, in Liquiditätsnot geraten, den Wagen mit Zulassungsbescheinigung Teil II zu marktüblichem …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Anspruch H gegen W aus § 985 BGB

Obersatz: H kann die Herausgabe verlangen, wenn er Eigentümer ist, W Besitzer ist und kein Recht zum Besitz besteht (§ 986 BGB).

#### I. Eigentum Hs

#### 1. Ursprüngliches Eigentum Ms

Subsumtion: M war Alleineigentümer. F erlangte durch Mitnutzung gegen Kostenbeteiligung weder Mit- noch Alleineigentum (keine Einigung iSd § 929 S. 1 BGB). Die Übergabe an N zur Wertermittlung war keine dingliche Einigung.

#### 2. Erwerb Hs nach §§ 929 S. 1, 932 BGB

Subsumtion: Einigung und Übergabe N → H liegen vor. N war Nichtberechtigter; gutgläubiger Erwerb möglich.

#### a) Verkehrsgeschäft: (+).

#### b) Rechtsschein: tatsächliche Sachherrschaft Ns.

#### c) Gutgläubigkeit

Definition § 932 II BGB: Bösgläubigkeit bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der fehlenden Eigentümerstellung. Beim Erwerb gebrauchter Kfz ist die Kontrolle der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich; bei Eintragung eines Dritten sind regelmäßig weitere Nachforschungen geboten. Beim Erwerb von einem …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/hybrid-umstieg-mit-hindernissen-gutglaeubiger-erwerb-935-bgb-und-verwendungsersatz-nach-994-ff-bgb
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
