Klausur · Mittel

Hybrid-Umstieg mit Hindernissen: Gutgläubiger Erwerb, § 935 BGB und Verwendungsersatz nach §§ 994 ff. BGB

Mobiliarsachenrecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • M: Alleineigentümer und langjähriger Halter des BMW X5 (in Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen).
  • F: Freundin Ms; nutzt den Wagen unter anteiliger Kostenübernahme.
  • N: Autohändler; Kaufmann iSd HGB.
  • H: Autohändler.
  • A: privater Käufer.
  • W: Werkunternehmer (Werkstatt).

Geschehen

Fall „Überlassung an N zur Wertermittlung im Herbst 2021"

  • Seit sechs Jahren fährt M seinen BMW X5; F nutzt den Wagen in ähnlichem Umfang gegen anteilige Kosten.
  • Im Herbst 2021 erfährt M von N, dass der BMW X5 auch als Plugin-Hybrid-Modell erhältlich ist; M erwägt einen Verkauf seines alten Wagens.
  • M und N vereinbaren, dass N gegen Gebühr nur den Wert des Wagens ermitteln soll.
  • M übergibt N – ohne Wissen und Willen Fs – den Wagen samt Zulassungsbescheinigung Teil II (im Handschuhfach) und dem einzigen Schlüssel.

Fall „Verkauf von N an H"

  • Bereits am Folgetag verkauft und übergibt N, in Liquiditätsnot geraten, den Wagen mit Zulassungsbescheinigung Teil II zu marktüblichem …

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Lösung (Gutachten)

Anspruch H gegen W aus § 985 BGB

Obersatz: H kann die Herausgabe verlangen, wenn er Eigentümer ist, W Besitzer ist und kein Recht zum Besitz besteht (§ 986 BGB).

I. Eigentum Hs

1. Ursprüngliches Eigentum Ms

Subsumtion: M war Alleineigentümer. F erlangte durch Mitnutzung gegen Kostenbeteiligung weder Mit- noch Alleineigentum (keine Einigung iSd § 929 S. 1 BGB). Die Übergabe an N zur Wertermittlung war keine dingliche Einigung.

2. Erwerb Hs nach §§ 929 S. 1, 932 BGB

Subsumtion: Einigung und Übergabe N → H liegen vor. N war Nichtberechtigter; gutgläubiger Erwerb möglich.

a) Verkehrsgeschäft: (+).

b) Rechtsschein: tatsächliche Sachherrschaft Ns.

c) Gutgläubigkeit

Definition § 932 II BGB: Bösgläubigkeit bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der fehlenden Eigentümerstellung. Beim Erwerb gebrauchter Kfz ist die Kontrolle der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich; bei Eintragung eines Dritten sind regelmäßig weitere Nachforschungen geboten. Beim Erwerb von einem …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.