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title: "Klausur: Homöopathie für Tiere: Verfassungsbeschwerde gegen den Tierarztvorbehalt nach § 50 II TAMG"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/homoeopathie-fuer-tiere-verfassungsbeschwerde-gegen-den-tierarztvorbehalt-nach-50-ii-tamg"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-04T13:18:47+00:00"
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# Homöopathie für Tiere: Verfassungsbeschwerde gegen den Tierarztvorbehalt nach § 50 II TAMG

*Themen:* Rechtssatzverfassungsbeschwerde, Berufsfreiheit, Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit, Gleichheitssatz

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- A: hauptberuflich tätige Tierheilpraktikerin; Beschwerdeführerin.
- Bundesregierung: vertritt das Tierarzneimittelgesetz (TAMG).

#### Geschehen

Fall „Erlass des TAMG"

- Im November 2022 verabschiedet der Bundestag das Tierarzneimittelgesetz (TAMG); es wird kurz darauf ausgefertigt und verkündet und tritt im August 2023 in Kraft.
- Zweck des TAMG ist eine bessere Gewährleistung der Tiergesundheit; § 50 II TAMG verbietet Tierhaltern und sonstigen Personen, die nicht Tierärzte sind, die Anwendung von Humanarzneimitteln (§ 2 I, § 4 VII AMG) bei Tieren ohne tierärztliche Verschreibung.
- Das Verbot erfasst auch Humanhomöopathika; Zuwiderhandlungen sind als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt.
- Bislang durften Tierhalter und Tierheilpraktiker Humanhomöopathika ohne Tierarzt verabreichen; nun nur noch speziell für Tiere bestimmte Tierhomöopathika.

Fall „Berufliche Lage Tierheilpraktiker"

- In Deutschland sind ca. 25.000 Personen hauptberuflich als Tierheilpraktiker tätig; eine …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Zulässigkeit

Obersatz: Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG.

#### I. Zuständigkeit, Beschwerdefähigkeit, Prozessfähigkeit

Subsumtion: BVerfG zuständig nach Art. 93 I Nr. 4a GG; A grundrechtsfähig nach § 90 I BVerfGG; prozessfähig.

#### II. Beschwerdegegenstand

Subsumtion: § 50 II TAMG als Legislativakt iSv Art. 1 III GG ist tauglicher Beschwerdegegenstand iSv § 90 I BVerfGG (Rechtssatzverfassungsbeschwerde).

#### III. Beschwerdebefugnis

#### 1. Mögliche Verletzung

Subsumtion: Verletzung der Berufsfreiheit iSv Art. 12 I GG nicht ausgeschlossen. Hinsichtlich Art. 3 I GG fehlt ein tauglicher tertium comparationis: Heilpraktiker und Tierheilpraktiker arbeiten mit unterschiedlichen Patienten- und Arzneimittelgruppen; Beschwerdebefugnis insoweit (–).

#### 2. Selbstbetroffenheit

Subsumtion: A ist durch enge Nähe zur Regelung iSv § 90 I BVerfGG selbst betroffen.

#### 3. Gegenwärtige Betroffenheit

Definition Gegenwärtigkeit iSv § 90 I BVerfGG: Wertende Beurteilung; ausreichend, wenn klar …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/homoeopathie-fuer-tiere-verfassungsbeschwerde-gegen-den-tierarztvorbehalt-nach-50-ii-tamg
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
