Homöopathie für Tiere: Verfassungsbeschwerde gegen den Tierarztvorbehalt nach § 50 II TAMG
Sachverhalt
Beteiligte
- A: hauptberuflich tätige Tierheilpraktikerin; Beschwerdeführerin.
- Bundesregierung: vertritt das Tierarzneimittelgesetz (TAMG).
Geschehen
Fall „Erlass des TAMG"
- Im November 2022 verabschiedet der Bundestag das Tierarzneimittelgesetz (TAMG); es wird kurz darauf ausgefertigt und verkündet und tritt im August 2023 in Kraft.
- Zweck des TAMG ist eine bessere Gewährleistung der Tiergesundheit; § 50 II TAMG verbietet Tierhaltern und sonstigen Personen, die nicht Tierärzte sind, die Anwendung von Humanarzneimitteln (§ 2 I, § 4 VII AMG) bei Tieren ohne tierärztliche Verschreibung.
- Das Verbot erfasst auch Humanhomöopathika; Zuwiderhandlungen sind als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt.
- Bislang durften Tierhalter und Tierheilpraktiker Humanhomöopathika ohne Tierarzt verabreichen; nun nur noch speziell für Tiere bestimmte Tierhomöopathika.
Fall „Berufliche Lage Tierheilpraktiker"
- In Deutschland sind ca. 25.000 Personen hauptberuflich als Tierheilpraktiker tätig; eine …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Zulässigkeit
Obersatz: Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG.
I. Zuständigkeit, Beschwerdefähigkeit, Prozessfähigkeit
Subsumtion: BVerfG zuständig nach Art. 93 I Nr. 4a GG; A grundrechtsfähig nach § 90 I BVerfGG; prozessfähig.
II. Beschwerdegegenstand
Subsumtion: § 50 II TAMG als Legislativakt iSv Art. 1 III GG ist tauglicher Beschwerdegegenstand iSv § 90 I BVerfGG (Rechtssatzverfassungsbeschwerde).
III. Beschwerdebefugnis
1. Mögliche Verletzung
Subsumtion: Verletzung der Berufsfreiheit iSv Art. 12 I GG nicht ausgeschlossen. Hinsichtlich Art. 3 I GG fehlt ein tauglicher tertium comparationis: Heilpraktiker und Tierheilpraktiker arbeiten mit unterschiedlichen Patienten- und Arzneimittelgruppen; Beschwerdebefugnis insoweit (–).
2. Selbstbetroffenheit
Subsumtion: A ist durch enge Nähe zur Regelung iSv § 90 I BVerfGG selbst betroffen.
3. Gegenwärtige Betroffenheit
Definition Gegenwärtigkeit iSv § 90 I BVerfGG: Wertende Beurteilung; ausreichend, wenn klar …
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