---
title: "Klausur: Haus der Musik: Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 V VwGO und § 35 BauGB im Außenbereich"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/haus-der-musik-einstweiliger-rechtsschutz-nach-80-v-vwgo-und-35-baugb-im-aussenbereich"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-04T11:52:45+00:00"
---

# Haus der Musik: Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 V VwGO und § 35 BauGB im Außenbereich

*Themen:* Einstweiliger Rechtsschutz, bauordnungsrechtliche Maßnahmen, Systematik § 35 BauGB

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- L: Eigentümer des Grundstücks am Ortsrand Heidelbergs; Antragsteller.
- Stadt Heidelberg (kreisfreie Stadt): zuständige Baurechtsbehörde.
- B: Leiter der Baubehörde der Stadt Heidelberg.
- Musikverein: Mieter des „Hauses der Musik".

#### Geschehen

Fall „Errichtung des Hauses der Musik"

- Ls Grundstück liegt am Ortsrand Heidelbergs im unbeplanten Außenbereich; in der näheren Umgebung gibt es nur Grünflächen mit vereinzelten Bäumen, an denen ein kleiner Fußgängerweg vorbeiführt.
- L errichtet auf dem Grundstück ein einstöckiges Holzhaus mit zwei Räumen („Haus der Musik") und vermietet es an einen Musikverein, der dort mehrmals wöchentlich probt und an Wochenenden kleine Liveauftritte plant.
- L erwägt einen Standort im Mischgebiet, entscheidet sich aber wegen der angeblich fehlenden Anwohner für den Außenbereich.
- L beantragt keine Baugenehmigung.

Fall „Abrissverfügung der Stadt Heidelberg"

- Bei einem Spaziergang wird B auf das Haus aufmerksam und stellt am nächsten Tag …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Zulässigkeit

Obersatz: Der Antrag ist zulässig, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen.

#### I. Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO)

Subsumtion: § 65 I 1 BWLBO ist öffentlich-rechtlich; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg eröffnet (§ 40 I 1 VwGO).

#### II. Statthafte Antragsart (§ 80 V 1 VwGO)

Obersatz: § 123 V VwGO; § 80 V VwGO ist vorrangig, wenn Anfechtungsklage nach § 42 I VwGO statthaft wäre.

Subsumtion: Die Abrissverfügung ist Verwaltungsakt iSv § 35 S. 1 VwVfG; in der Hauptsache Anfechtungsklage iSv § 42 I VwGO. Da die Behörde die sofortige Vollziehung iSv § 80 II 1 Nr. 4 VwGO angeordnet hat, ist der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V 1 Var. 2 VwGO statthaft.

#### III. Antragsbefugnis (§ 42 II VwGO analog)

Subsumtion: L kann sich auf Art. 14 I GG berufen; mögliche Rechtsverletzung iSv § 42 II VwGO.

#### IV. Antragsgegner (§ 78 I Nr. 1 VwGO analog)

Subsumtion: Stadt Heidelberg als Rechtsträgerin iSv § 78 I Nr. 1 …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/haus-der-musik-einstweiliger-rechtsschutz-nach-80-v-vwgo-und-35-baugb-im-aussenbereich
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
