Platin unter der Reitbahn: Versteckte Sachen, Finderlohn und die Beschwerde in Prozesskostenhilfesachen
Sachverhalt
Vorbemerkung
Der nachstehende Auszug gibt den Inhalt der Akte des Landgerichts Marburg, Az. 3 O 214/23, in der Reihenfolge des Aktenlaufs wieder. Die Anlagen A 2 und A 3 sind nicht abgedruckt; von ihrer ordnungsgemäßen Beifügung und dem angegebenen Inhalt ist auszugehen.
Anlage A 1
Stadt Schwalmstadt Fachdienst Ordnung und Verkehr, Fundbüro Marktplatz 2 34613 Schwalmstadt
Frau Rechtsanwältin Dr. Henrike Sallmann Untertor 11 34613 Schwalmstadt
Schwalmstadt, 15. September 2022
Verwahrte Wertgegenstände von der Reitanlage Schwalmaue; Ihr Schreiben vom 22. August 2022
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
Ihr Anliegen ist geprüft worden. Die Stadt Schwalmstadt sieht sich weder zur Aushändigung der bei ihr verwahrten Gegenstände an Ihren Mandanten noch zu einer Geldleistung an ihn in der Lage.
Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen sind die Rohre samt Inhalt von einer bislang unbekannten Person planvoll eingegraben, verschlossen und mit Ankern gesichert worden. Wer eine …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main 15 W 9/24
Beschluss
vom 18. April 2024
In dem Prozesskostenhilfeverfahren
des Herrn Silas Bruckmoser, Talmühlenweg 6, 34613 Schwalmstadt,
Antragsteller und Beschwerdeführer,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Henrike Sallmann, Untertor 11, 34613 Schwalmstadt,
gegen
die Stadt Schwalmstadt, vertreten durch den Bürgermeister, Marktplatz 2, 34613 Schwalmstadt,
Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin,
hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Ohlwein, die Richterin am Oberlandesgericht Steinkamp und den Richter am Oberlandesgericht Prellwitz am 18. April 2024 beschlossen:
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 29. Dezember 2023 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 4. Dezember 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die …
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