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title: "Klausur: Ghostwriter-Tonbänder: Geheimhaltung, Persönlichkeitsrecht und postmortaler Schutz"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/ghostwriter-tonbaender-geheimhaltung-persoenlichkeitsrecht-und-postmortaler-schutz"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-11-19T14:14:08+00:00"
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# Ghostwriter-Tonbänder: Geheimhaltung, Persönlichkeitsrecht und postmortaler Schutz

*Themen:* Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Auftrag

## Sachverhalt

Hinweis vorab

Die Klausur lehnt sich an die Streitigkeiten um die „Kohl-Protokolle" an, weicht aus didaktischen Gründen aber von Sachverhalt und Rechtsprechung ab; sie gibt den realen Fall nicht wieder.

#### Beteiligte

- K: weltweit bekannter Politiker; will Memoiren veröffentlichen
- V: Verlag
- J: renommierter Journalist; soll als Ghostwriter für K tätig werden
- R: Alleinerbin und einzige Angehörige Ks (in der Fortsetzung)

#### Geschehen

Fall „Verlagsverträge"

Im Januar 2001 wendet sich K an V; im März 2001 beauftragt V den Journalisten J. K und J schließen unabhängig voneinander Verträge mit V mit folgenden Regelungen:

- J übernimmt die schriftliche Abfassung des Manuskripts nach Vorgaben und Angaben Ks
- K darf jederzeit Einsicht in die Abfassung nehmen und Passagen nach eigenem Ermessen streichen
- K muss J Einblick in relevante Unterlagen geben und für Gespräche zur Verfügung stehen
- Die Einzelheiten der Zusammenarbeit klären K und J selbst
- K kann die Zusammenarbeit jederzeit …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Frage 1 — Unterlassungsanspruch K gegen J

#### A. Vertrag zugunsten Dritter, § 328 I BGB iVm Vertrag J–V

Obersatz / Subsumtion

#### Definition

§ 328 BGB verlangt — ggf. nach § 328 II BGB — eine ausdrückliche oder aus dem Vertragszweck folgende Einbeziehung Dritter.

Der Vertrag bezieht sich nur auf das Buchprojekt und enthält Bestimmungsrechte des K, jedoch keine zu seinen Gunsten begründete Geheimhaltungspflicht. K kann daraus keine eigenen Rechte ableiten.

#### B. Konkludente Geheimhaltungsvereinbarung K–J, § 241 BGB

#### Obersatz

Durch Auslegung der 15-jährigen Zusammenarbeit könnte sich eine konkludente Geheimhaltungsvereinbarung ergeben.

#### Voraussetzungen

- Zwei korrespondierende Willenserklärungen
- Zweckbindung der Tonaufnahmen für die Stoffsammlung
- Erkennbares Vertraulichkeitsinteresse

#### Subsumtion

J wusste, dass er keine eigenen Befugnisse über Inhalt und Veröffentlichung hatte; die Tonbänder dienten als Stoffsammlung — nicht zur eigenen Veröffentlichung. J hat sich durch seine …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/ghostwriter-tonbaender-geheimhaltung-persoenlichkeitsrecht-und-postmortaler-schutz
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
