Ghostwriter-Tonbänder: Geheimhaltung, Persönlichkeitsrecht und postmortaler Schutz
Sachverhalt
Hinweis vorab
Die Klausur lehnt sich an die Streitigkeiten um die „Kohl-Protokolle" an, weicht aus didaktischen Gründen aber von Sachverhalt und Rechtsprechung ab; sie gibt den realen Fall nicht wieder.
Beteiligte
- K: weltweit bekannter Politiker; will Memoiren veröffentlichen
- V: Verlag
- J: renommierter Journalist; soll als Ghostwriter für K tätig werden
- R: Alleinerbin und einzige Angehörige Ks (in der Fortsetzung)
Geschehen
Fall „Verlagsverträge"
Im Januar 2001 wendet sich K an V; im März 2001 beauftragt V den Journalisten J. K und J schließen unabhängig voneinander Verträge mit V mit folgenden Regelungen:
- J übernimmt die schriftliche Abfassung des Manuskripts nach Vorgaben und Angaben Ks
- K darf jederzeit Einsicht in die Abfassung nehmen und Passagen nach eigenem Ermessen streichen
- K muss J Einblick in relevante Unterlagen geben und für Gespräche zur Verfügung stehen
- Die Einzelheiten der Zusammenarbeit klären K und J selbst
- K kann die Zusammenarbeit jederzeit …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Frage 1 — Unterlassungsanspruch K gegen J
A. Vertrag zugunsten Dritter, § 328 I BGB iVm Vertrag J–V
Obersatz / Subsumtion
Definition
§ 328 BGB verlangt — ggf. nach § 328 II BGB — eine ausdrückliche oder aus dem Vertragszweck folgende Einbeziehung Dritter.
Der Vertrag bezieht sich nur auf das Buchprojekt und enthält Bestimmungsrechte des K, jedoch keine zu seinen Gunsten begründete Geheimhaltungspflicht. K kann daraus keine eigenen Rechte ableiten.
B. Konkludente Geheimhaltungsvereinbarung K–J, § 241 BGB
Obersatz
Durch Auslegung der 15-jährigen Zusammenarbeit könnte sich eine konkludente Geheimhaltungsvereinbarung ergeben.
Voraussetzungen
- Zwei korrespondierende Willenserklärungen
- Zweckbindung der Tonaufnahmen für die Stoffsammlung
- Erkennbares Vertraulichkeitsinteresse
Subsumtion
J wusste, dass er keine eigenen Befugnisse über Inhalt und Veröffentlichung hatte; die Tonbänder dienten als Stoffsammlung — nicht zur eigenen Veröffentlichung. J hat sich durch seine …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.