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title: "Klausur: Geliehener Porsche und gutgläubiger Erwerb: Herausgabe, Surrogation und Erlösherausgabe"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/geliehener-porsche-und-gutglaeubiger-erwerb-herausgabe-surrogation-und-erloesherausgabe"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-27T10:45:05+00:00"
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# Geliehener Porsche und gutgläubiger Erwerb: Herausgabe, Surrogation und Erlösherausgabe

*Themen:* Gesetzliche Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Herausgabeansprüche, Surrogatsherausgabeansprüche

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- A (Eigentümer): besitzt den Porsche 911 Turbo S im Wert von 200.000 EUR; hat ihn vor wenigen Monaten von B erworben.
- B (Verleiher): vorheriger Eigentümer; in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II versehentlich noch als Halter eingetragen.
- C (Erwerber): erwirbt das Fahrzeug von B im Vertrauen auf die Halterposition.
- Z (Beamter der Zulassungsbehörde): trug bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II versehentlich B statt A als Halter ein.

#### Geschehen

Fall „Leihe und Verkauf an C"

- B will eine letzte Spritztour mit dem Porsche unternehmen und vereinbart mit A eine Leihe.
- Bei der Fahrt entdeckt B die Zulassungsbescheinigung Teil II im Handschuhfach: Er ist noch als Halter eingetragen.
- B verkauft und übereignet den Porsche unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung an C; C zahlt 220.000 EUR in bar; C ist gutgläubig.

Fall „Forderungen As"

- A fordert von C Herausgabe des Porsche; C beruft sich auf gutgläubigen Eigentumserwerb.
- A verlangt von B Zahlung …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Frage 1 – A gegen C

#### A. § 604 I, IV BGB

Subsumtion: Ein Leihvertrag besteht nur zwischen A und B; § 604 I BGB greift nicht. Der Verkauf an C ist keine zeitweilige Gebrauchsüberlassung im Sinne von § 604 IV BGB.

#### B. § 861 I BGB

Obersatz: Voraussetzungen sind früherer Besitz, Besitzentzug durch verbotene Eigenmacht und fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners.

Subsumtion: A hatte vor der Leihe unmittelbaren Besitz, infolge der Leihe nur noch mittelbaren Besitz. Eine verbotene Eigenmacht gegenüber B (dem unmittelbaren Besitzer) liegt nicht vor; B hat C den Besitz freiwillig verschafft. Der Anspruch nach §§ 869 S. 1, 861 I BGB greift nicht.

#### C. § 985 BGB

Obersatz: Anspruch auf Herausgabe gegen den Besitzer, sofern A noch Eigentümer ist.

Definition Gutgläubiger Erwerb (§§ 929 S. 1, 932 I 1, II BGB): Voraussetzungen sind Einigung, Übergabe, Einigsein, fehlende Berechtigung, Verkehrsgeschäft, Rechtsscheinstatbestand, Gutgläubigkeit und kein Abhandenkommen (§ 935 I 1 BGB).

Subsumtion: …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/geliehener-porsche-und-gutglaeubiger-erwerb-herausgabe-surrogation-und-erloesherausgabe
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
