Klausur · Einfach

Der Flügel aus der Werkstatt: Gutgläubiger Erwerb vom Entleiher und Herausgabe des Verkaufserlöses

Gesetzliche Schuldverhältnisse Sachenrecht Herausgabeansprüche Surrogatsherausgabeansprüche

Sachverhalt

Ricarda Ohlert (O) ist Konzertpianistin und lebt in Kassel. Der Klavierbaumeister Tobias Grewe (G) betreibt in Göttingen eine kleine Werkstatt, in der er seit dreißig Jahren Flügel in Handarbeit fertigt. Im Jahr 2019 baute G einen Konzertflügel mit der Werknummer 4127, sein bis dahin aufwendigstes Instrument. Am 14. Februar 2025 verkaufte er es an O und übergab es ihr; O zahlte 180.000 EUR und ließ den Flügel in ihrem Musikzimmer in Kassel aufstellen. Der Marktwert des Instruments beläuft sich heute auf 190.000 EUR. Eine Urkunde, die den Eigentümer eines Flügels ausweist, gibt es nicht; dem Instrument liegt lediglich ein von G unterschriebenes Werkstattzertifikat bei, das Werknummer, Baujahr und den Namen des Erbauers nennt. Dieses Zertifikat war nach dem Verkauf im Notenschrank der Werkstatt liegen geblieben.

Anfang Juni 2025 rief G bei O an. Er werde sich zum Jahresende aus dem Handwerk zurückziehen und wolle vorher eine Aufnahme einspielen, und zwar auf dem Instrument, das er …

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Lösung (Gutachten)

Frage 1

O begehrt von R die Herausgabe einer beweglichen Sache. In Betracht kommen vertragliche, possessorische, dingliche, quasivertragliche, deliktische und bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen; sie sind in dieser Reihenfolge zu prüfen.

Hinweis: Wer in einer Aufgabenstellung das Wort „Herausgabe" liest, sollte sofort das gesamte System der Herausgabeansprüche vor Augen haben und es in einer festen Reihenfolge abarbeiten: vertragliche Rückgabeansprüche, possessorische Ansprüche der §§ 861 ff. BGB, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis um § 985 BGB, die Besitzschutzansprüche des § 1007 BGB, die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Deliktsrecht und schließlich das Bereicherungsrecht. Die meisten dieser Ansprüche sind in drei Sätzen erledigt. Punkte kostet nicht die kurze Begründung, sondern das Fehlen des Prüfungspunktes.

A. Anspruch der O gegen R auf Herausgabe des Konzertflügels aus § 604 I BGB

O könnte gegen R einen Anspruch auf Herausgabe des Konzertflügels aus § 604 I BGB …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.