Fitnessarmband und CNC-Fräse: Sachmangel bei Waren mit digitalen Elementen und Verbrauchsgüterkaufrecht
Sachverhalt
Beteiligte
- K (Käufer, Verbraucher; Ausgangsfall): privater Nutzer eines Fitnessarmbandes.
- V: Elektrowarengeschäft (Unternehmer, Verkäufer).
- X: Hersteller des Fitnessarmbandes; betreibt den Server für die Anmeldung der App.
- S (Käufer in der Fallvariante): Schreiner; Unternehmer.
- M: Maschinenhandel (Unternehmer, Verkäufer).
- Y: Hersteller der Fräse; betreibt den Server für die Bereitstellung der Steuerungsdaten.
Geschehen
Fall „Ausgangsfall – Fitnessarmband"
- K kauft bei V ein Fitnessarmband für 20 EUR; auf der Geräteverpackung steht: „Alle Fitnessaktivitäten im Blick – App und Nutzerkonto notwendig, kostenfreier Download unter …".
- Im Armband sind Sensoren verbaut, deren Werte nur über die App sichtbar gemacht werden können.
- Die Nutzung der App setzt die Anmeldung an einem von Hersteller X betriebenen Server voraus.
- K installiert die App und nutzt das Armband regelmäßig.
- Sieben Monate nach dem Kauf schaltet X den Server ab und stellt den Dienst ein; eine Anmeldung …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Ausgangsfall – K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises
Obersatz: §§ 346 I, 437 Nr. 2 Alt. 1 BGB; Voraussetzung ist ein wirksamer Rücktritt von einem mit V geschlossenen Kaufvertrag.
I. Kaufvertrag
Subsumtion: Liegt vor.
II. Rücktritt
1. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)
Subsumtion: Die Verlangen Ks auf Rücknahme und Rückzahlung sind als Rücktrittserklärung auszulegen (§§ 133, 157 BGB).
2. Rücktrittsgrund (§ 323 I BGB iVm §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 434, 475 b, 475 c BGB)
a) Gegenseitiger Vertrag
Subsumtion: Kaufvertrag.
b) Sachmangel
Obersatz: § 434 I BGB iVm den ergänzenden Anforderungen für Waren mit digitalen Elementen (§§ 475 b, 475 c BGB) bei einem Verbrauchsgüterkauf.
Definition Allgemeine Anforderungen: § 434 II BGB (subjektiv) und § 434 III BGB (objektiv); öffentliche Äußerungen des Herstellers, etwa auf der Verpackung, sind in der Regel zu berücksichtigen (§ 434 III 3 BGB).
Subsumtion: Aus dem Aufdruck auf der Verpackung folgt, dass die Daten mit der App ausgelesen …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.