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title: "Klausur: Feuer am Torfstich: Schwere Brandstiftung, Entwidmung und der geplante Versicherungsfall"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/feuer-am-torfstich-schwere-brandstiftung-entwidmung-und-der-geplante-versicherungsfall"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-09-06T14:56:32+00:00"
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# Feuer am Torfstich: Schwere Brandstiftung, Entwidmung und der geplante Versicherungsfall

*Themen:* Brandstiftungsdelikte, Schwere Brandstiftung, Entwidmung, Erfolgsqualifikation, Versicherungsbetrug

## Sachverhalt

### Ausgangsfall

Gregor Feddersen (F) betreibt seit 1998 am Torfstich 7 am nördlichen Ortsrand der Kleinstadt Ebersfelde die „Gärtnerei Feddersen“. Das Grundstück und die darauf stehenden Gebäude gehören ihm allein; er hat sie 2011 mit einem Bankdarlehen finanziert, das noch mit 610.000 EUR valutiert und durch eine Grundschuld an dem Grundstück gesichert ist.

Auf dem Grundstück steht ein einziger durchgehender Baukörper unter einem gemeinsamen Satteldach. Der nördliche Teil ist eine 480 Quadratmeter große Verkaufs- und Lagerhalle; ihr Dach ruht auf sichtbaren Bindern aus Vollholz, die Zwischendecke über dem Lagerteil besteht aus Holzbohlen. Nach Süden schließt an die Halle ein zweigeschossiger Wohnanbau mit 68 Quadratmetern Wohnfläche an. Zwischen beiden Teilen steht eine 24 Zentimeter starke Brandmauer, die allerdings nur bis unter die Dachhaut reicht; der Dachraum läuft über beide Teile durch. Ebenso durchgehend ist der Kellergang, in dem der gemeinsame Hausanschlussraum mit der …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

### Ausgangsfall

Erster Teil: Strafbarkeit des F durch die Brandlegung am 7. März

### A. Strafbarkeit des F wegen Brandstiftung an dem Gebäude gemäß § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB

F könnte sich wegen Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er am 7. März gegen 20:55 Uhr in der Lagerhalle Benzin entzündete und dadurch das Gebäude am Torfstich 7 in Brand setzte.

#### I. Objektiver Tatbestand

##### 1. Taugliches Tatobjekt

Dazu müsste es sich bei dem Baukörper um ein Gebäude im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB handeln. Gebäude ist ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und geeignet ist, Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse zu gewähren. Der Baukörper am Torfstich 7 ist von Wänden umschlossen, fest mit dem Erdboden verbunden und von einem gemeinsamen Satteldach überdeckt; er nimmt eine Verkaufs- und Lagerhalle und eine Wohnung auf und ist von Menschen betretbar. Ein Gebäude liegt …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/feuer-am-torfstich-schwere-brandstiftung-entwidmung-und-der-geplante-versicherungsfall
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
