Fehlgeleitete Laborrechnung: Bereicherungsausgleich im Zessions- und Anweisungsdreieck
Sachverhalt
Ausgangsfall
Die Dentallabor Kronwitt GmbH (L) betreibt in Kassel ein zahntechnisches Labor mit vierzehn Beschäftigten. Sie fertigt Kronen, Brücken und Implantataufbauten nach den Abdrücken und digitalen Scans, die ihr die Zahnarztpraxen der Umgebung übersenden, und verwendet dafür ausschließlich eigenes Material. Alleinige Geschäftsführerin ist Dagmar Kronwitt. Zu den Stammkunden gehört Dr. Bernward Quaas (Q), der seit elf Jahren eine Zahnarztpraxis in Kassel führt und im Januar 2025 mit seiner Praxis von der Ederstraße 9 in die Ahnatalstraße 40 umgezogen ist.
Weil die Praxen ihre Laborrechnungen im Schnitt erst nach zehn Wochen begleichen, schloss L am 14. Januar 2025 mit der Medifin Factoring AG (F) einen Factoringvertrag. Danach verkauft L sämtliche Forderungen gegen ihre zahnärztlichen Auftraggeber an F und tritt sie zugleich im Zeitpunkt ihrer Entstehung an F ab; F zahlt binnen zweier Bankarbeitstage 96 Prozent des Rechnungsbetrages aus und trägt das Ausfallrisiko. Ausgenommen …
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Lösung (Gutachten)
Frage 1: Ansprüche der F im Ausgangsfall
A. Anspruch der F gegen Q auf Zahlung von 46.800 EUR aus § 433 II BGB in Verbindung mit § 398 S. 2 BGB
F könnte gegen Q einen Anspruch auf Zahlung von 46.800 EUR aus § 433 II BGB in Verbindung mit § 398 S. 2 BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass in der Person der L ein Vergütungsanspruch gegen Q entstanden, dieser Anspruch auf F übergegangen und im Zeitpunkt des Verlangens vom 5. Mai 2025 noch nicht erloschen ist.
I. Entstehung des Anspruchs in der Person der L
1. Vertragsschluss und Einordnung des Vertrages
Zwischen L und Q müsste ein Vertrag zustande gekommen sein, der einen Zahlungsanspruch begründet. L hat für die Praxis des Q im Januar und Februar 2025 vierzehn Vollkeramikkronen, zwei Brücken und einen Implantatsteg hergestellt und geliefert; Q hatte die Arbeiten unter Übersendung von Abdrücken und Scans in Auftrag gegeben. Damit liegen übereinstimmende Willenserklärungen über die Herstellung und Lieferung dieser Werkstücke gegen …
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