Klausur · Sehr schwer

Fahrradverkauf, Werkvertrag und Aufrechnung: Diamantexpress-Klausur

Gutgläubiger Eigentumserwerb Beweislastverteilung Werkvertragsrecht gerichtlicher Vergleich Widerruf Erledigung der Hauptsache

Sachverhalt

Beteiligte

  • Klägerin: Dr. med. Katrin Klares (Bautzen), Fachärztin für Allgemeinmedizin
  • Beklagter: Burkhard Berkau (Görlitz, vormals Zweitwohnung Bautzen), Handwerker und gewerbsmäßiger Kreditgeber
  • Sohn der Klägerin: Simon (geb. 5.11.2000, Schüler, im November 2017 17 Jahre alt)
  • Richterin am Amtsgericht Dr. Reich (AG Görlitz, Az. 2 C 154/18)
  • Vorprozess Beklagter ./. Klägerin: AG Bautzen, Az. 3 C 132/18 (Verbraucherdarlehensrückzahlung 700 EUR, anhängig seit 10.1.2018)

Geschehen

Fall „Fahrrad Diamantexpress"

Die Klägerin erbte im November 2015 das Fahrrad „Diamantexpress" (Bj. 2012, schwarz-rot, Rahmennummer 124683579). Sohn Simon nutzte es mit ihrem Einverständnis für den Schulweg. Am 15.12.2017 traf Simon auf dem Rückweg von der Schule den Beklagten zufällig vor dessen Bautzener Zweitwohnung und verkaufte ihm das Fahrrad für 400 EUR (Übergabe und Barzahlung). Die Klägerin behauptet, der Beklagte habe gewusst, dass sie Eigentümerin war (Familien waren befreundet); der …

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Lösung (Gutachten)

Endurteil

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300 EUR nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.4.2018 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich des Streitgegenstandes „Geltendmachung von 200 EUR Schadensersatz für die Zerstörung des Monitors vom 28.2.2017" durch den mit Beschluss vom 22.5.2018 festgestellten Vergleich erledigt ist.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ¾ und der Beklagte ¼.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor Vollstreckung Sicherheit iHv 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt um Zahlungsansprüche und die Kostentragung.

Die Klägerin betreibt eine Arztpraxis. Der Beklagte ist Handwerker und vermittelt gewerblich Kredite.

Die …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.