Saxophon und Reifungsregal: Gutglaubenserwerb vom Minderjährigen und widerrufener Prozessvergleich
Sachverhalt
Auszug aus der Akte des Amtsgerichts Niebüll
Wiebke Tammen
Osterkoog 7
25821 Bredstedt
An das
Amtsgericht Niebüll
Marktstraße 3
25899 Niebüll
Bredstedt, den 5.6.2023
Amtsgericht Niebüll
Eingang:
6.6.2023
Klage
der Frau Wiebke Tammen, Osterkoog 7, 25821 Bredstedt
– Klägerin –
gegen
Herrn Momme Bahnsen, Deezbüller Straße 44, 25899 Niebüll
– Beklagter –
wegen Herausgabe und Zahlung
Streitwert: 2.230 EUR
Hiermit reiche ich Klage ein. In der mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:
1. Der Beklagte wird verurteilt, das Tenorsaxophon der Marke Norvent, Modell TS 70, Seriennummer 44812, Baujahr 1969, nebst Instrumentenkoffer an die Klägerin herauszugeben.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.630 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Begründung:
Ich führe in Bredstedt eine Hofkäserei mit Hofladen und einer Reetscheune, die ich für Feiern vermiete. Der Beklagte ist Metallbaumeister und …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Die am 9.8.2023 zu verkündende Entscheidung ergeht als Endurteil; der Rechtsstreit ist entscheidungsreif. Die erste Abteilung enthält das Gutachten in Relationstechnik, die zweite den Urteilsentwurf, die dritte das Hilfsgutachten.
Erste Abteilung: Gutachten in Relationstechnik
A. Zulässigkeit der Klage
I. Rechtsweg, sachliche und örtliche Zuständigkeit
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nach § 13 GVG eröffnet; die Klägerin verfolgt Ansprüche aus Eigentum, Werkvertrag, unerlaubter Handlung und Miete, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Sachlich zuständig ist nach § 23 Nr. 1 GVG das Amtsgericht: Der Zuständigkeitsstreitwert setzt sich aus 600 EUR für das Herausgabebegehren und 1.630 EUR für das Zahlungsbegehren zusammen und bleibt mit 2.230 EUR unter der Grenze von 5.000 EUR, ab der nach § 71 I GVG das Landgericht zuständig wäre. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Niebüll, weil der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person nach §§ 12, 13 ZPO durch ihren …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.