Die Karte im Werkzeugkasten: Testierwille, Annahmeanfechtung und Mehrheitsverwaltung im Nachlass
Sachverhalt
Wilbert Osterloh (W) betrieb bis zu seinem Tod in Glückstadt an der Unterelbe eine kleine Orgelbauwerkstatt, die er 1974 von seinem Lehrherrn übernommen hatte. Seine Frau starb 2009; danach führte er den Betrieb allein weiter. W hatte zwei Kinder: die Tochter Malin (M), die als Hebamme am Kreiskrankenhaus arbeitet und drei Straßen entfernt wohnt, und den Sohn Jost (J), der die Werkstatt 2011 verließ und seither als Vertriebsleiter eines Softwareunternehmens in Kassel tätig ist. Über diesen Weggang sprach W bis zuletzt mit Bitterkeit.
M heiratete im Juni 2015 den Restaurator Piet Carstens (P). P kam von da an fast jeden Sonnabend in die Werkstatt, half W bei der Instandsetzung der Barockorgel der Stadtkirche und übernahm nach und nach die Arbeiten, für die W selbst zu wenig Kraft hatte. Gegenüber Nachbarn sagte W mehrfach, P sei der Einzige, der das Handwerk noch weitertrage; ebenso oft äußerte er, er sei erleichtert, dass seine Tochter jemanden an ihrer Seite habe.
Am 14. März 2017 …
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Lösung (Gutachten)
Die Anwältin hat zwei voneinander unabhängige Fragen zu beantworten: wer nach W Erbe geworden ist und ob die Kündigung gegenüber Z Bestand hat. Beide Fragen hängen insofern zusammen, als die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft darüber bestimmt, wessen Stimme bei der Verwaltung des Nachlasses zählt. Die Erbfolge ist deshalb voranzustellen und für jede der drei bedachten Personen gesondert zu untersuchen.
Hinweis: Der Aufbau ist an dieser Stelle nicht beliebig. Wer mit der Kündigung beginnt, muss die Erbfolge mitten in der Prüfung der Vertretungsmacht nachholen und verliert dabei fast immer die Übersicht über die Anteile. Klären Sie zuerst, wer Erbe ist, und zwar Person für Person.
A. Erbenstellung des J
J könnte durch letztwillige Verfügung des W Miterbe zu einem Drittel geworden sein, §§ 1922 I, 1937, 2247 I BGB.
I. Wirksame Errichtung des Testaments vom 14. März 2017
Dazu müsste W am 14. März 2017 ein formwirksames Testament errichtet haben. Nach § 2247 I BGB kann der …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.