Das Wohnmobil des Neffen: §§ 1365, 1369 BGB und Eheaufhebung wegen widerrechtlicher Drohung
Sachverhalt
Malte Ohlsen (M) ist 39 Jahre alt und seit Mai 2019 hauptamtliches Vorstandsmitglied der Emsmarsch Volksbank eG, eines kleinen genossenschaftlichen Kreditinstituts in der ostfriesischen Kleinstadt Leer. Bevor er in das Bankgeschäft wechselte, hatte M jahrelang ein Musiklabel betrieben, das im Jahr 2011 mit Verbindlichkeiten von mehr als 300.000 EUR zusammenbrach. M musste die Vermögensauskunft abgeben und war bis 2017 im Schuldnerverzeichnis eingetragen. In seinen Bewerbungsunterlagen hatte er diesen Abschnitt seines Lebenslaufs ausgespart. Weder der Aufsichtsrat noch die Mitglieder der Genossenschaft wissen davon. M ist klar, dass ihn eine Offenlegung sein Amt kosten würde.
Seit dem Frühjahr 2021 lebt M mit Jarne Ohlsen (J) zusammen, dem 25-jährigen Sohn seines älteren Bruders Torge Ohlsen (T). J arbeitet als Tischlergeselle in einer Werkstatt am Hafen. Die Beziehung halten die beiden zunächst für sich, weil M eine Aufmerksamkeit fürchtet, die Fragen nach seinen früheren Jahren …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Hinweis: Die Aufgabe verknüpft zwei Felder des Eherechts, die im Examen gern gemeinsam abgefragt werden: die güterrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB, deren Wirkung sich erst in einer sachenrechtlichen Anspruchsprüfung zeigt, und die Auflösung der Ehe durch Aufhebung oder Scheidung. Beide Fragen sind sauber auseinanderzuhalten. Wer die Aufhebbarkeit vorzieht und daraus folgert, eine Ehe habe nie bestanden, verliert die gesamte erste Frage: Die Aufhebung löst die Ehe nach § 1313 S. 2 BGB erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung auf und lässt die güterrechtliche Lage im Zeitpunkt der Verfügung unberührt.
A. Frage 1: Anspruch des J gegen W auf Herausgabe des Wohnmobils
Zu untersuchen ist, ob J von W die Herausgabe des am 28.2.2023 veräußerten Wohnmobils verlangen kann.
I. Anspruch aus § 985 BGB
In Betracht kommt zunächst ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Dieser setzt voraus, dass J Eigentümer und W Besitzer des Wohnmobils ist und dass dem W …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.