Klausur · Einfach

Stich am Waldrand: Versuchter Totschlag durch Unterlassen, Pflichtenkollision und Fehlgehen des Schusses

Versuch des unechten Unterlassungsdelikts Irrtum über die Garantenstellung rechtfertigende Pflichtenkollision aberratio ictus

Sachverhalt

Konrad Baum (K) arbeitet als Lagerist in einem Baumarkt in Hameln. Aus seiner vor drei Jahren zerbrochenen Beziehung zu Jasmin Ruck (J) ist der sechsjährige Milan (M) hervorgegangen, der bei J lebt. K hat die Vaterschaft nie anerkannt; tatsächlich stammt M von ihm ab. K hält das seit langem für ausgeschlossen. Sieht er den schmächtigen, dunkelhaarigen Jungen, denkt er regelmäßig: „Der ist mir untergeschoben worden, von mir kann der niemals sein."

Seit Wochen bittet J den K, sich wieder einmal um M zu kümmern. Schließlich sagt K zu, mit M am Pfingstsonntag über die Wacholderheide bei Springe zu wandern. Beim Aufbruch übergibt J dem K einen Rucksack und erläutert ihm eingehend dessen Inhalt: Neben Getränken und Verbandzeug liegen darin zwei Adrenalin-Fertigspritzen in einer rot beschrifteten Hülle. M reagiert auf Insektengift mit einem anaphylaktischen Schock; ohne eine Spritze in den Oberschenkel erstickt er binnen weniger Minuten, mit ihr überlebt er sicher. Handhabung und …

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Lösung (Gutachten)

Vorbemerkung

Der Sachverhalt zerfällt in drei zeitlich und räumlich getrennte Geschehen, die jeweils eigene Beteiligte und eigene Rechtsfragen aufweisen. Es empfiehlt sich daher eine Gliederung nach Tatkomplexen, innerhalb derer die Beteiligten in der Reihenfolge ihres Auftretens geprüft werden. Die §§ 211, 221 und 323c StGB sowie die Körperverletzungsdelikte bleiben nach dem Bearbeitervermerk außer Betracht; wo eine vertretene Auffassung einen Prüfungspunkt entfallen lässt, wird hilfsgutachterlich fortgefahren.

Erster Tatkomplex: Der Wespenstich am Waldrand

A. Strafbarkeit des K gemäß §§ 212 I, 22, 23 I, 13 I StGB

K könnte sich wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen gemäß §§ 212 I, 22, 23 I, 13 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den nach dem Wespenstich um Luft ringenden M ohne die Adrenalinspritze am Waldrand zurückließ.

I. Vorprüfung

1. Nichtvollendung

Ein Versuch kommt nur in Betracht, solange die Tat nicht vollendet ist. Vollendet wäre der Totschlag mit dem Tod …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.