Düstere Zukunft: Freiverantwortlicher Suizid, Garantenstellung des Hausarztes und § 323c StGB
Sachverhalt
Beteiligte
- D: ehemaliger Drogendealer; nach dem Tod seines Freundes J durch Heroin-Überdosis vollständig „clean".
- A: hochbetagter Hausarzt Ds; vor dem Berufsausstieg.
- J: ehemaliger Kunde und Freund Ds; bereits durch Heroin-Überdosis verstorben (Vorgeschichte).
Geschehen
Fall „Wende und vergebliche Therapien"
- D verliert seinen Freund J durch eine von ihm besorgte Heroin-Überdosis und macht sich schwere Vorwürfe.
- D vollzieht eine Hundertachtziggradwende, schwört den Drogen ab und wird vollständig clean.
- Trotz mehrerer Therapien gelingt es D nicht, seine Schuldgefühle zu bewältigen; er sieht sein Leben nicht mehr als lebenswert an.
Fall „Übereinkunft mit dem Hausarzt A"
- D teilt seinem Hausarzt A den Wunsch zu sterben mit.
- A entscheidet sich, D zu helfen, besorgt eine tödliche Dosis Schlaftabletten und überlässt sie ihm; er erklärt die korrekte Einnahme.
- A sichert auf Ds Wunsch zu, den Sterbeprozess in dessen Wohnung zu begleiten.
Fall „Tabletteneinnahme und …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. § 216 I StGB (Überlassen der Tabletten und Sterbebegleitung)
Obersatz: Tötung auf Verlangen setzt voraus, dass der Täter die todbringende Handlung selbst vornimmt (Tatherrschaft).
Definition Abgrenzung: Wer die Tat „durch einen anderen begeht" (§ 25 I Alt. 2 StGB), kann auch in mittelbarer Täterschaft handeln, wenn der Suizident nicht freiverantwortlich entscheidet.
Definition Freiverantwortlichkeit: Der Suizident besitzt die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit; sein Suizidwille ist mangelfrei und von innerer Festigkeit getragen (BGH NJW 2019, 3089).
Streitstand: Eine Ansicht zieht die Maßstäbe der rechtfertigenden Einwilligung heran (Einwilligungslösung); eine andere stellt auf §§ 19, 20, 35 StGB ab (Exkulpationslösung); der BGH stellt auf die zuvor genannten Kriterien ab.
Streitentscheid: Beide Lösungen führen hier zum gleichen Ergebnis; D ist volljährig, ohne krankheits- oder intoxikationsbedingte Defizite; ein Bilanzsuizid nach reiflicher Reflexion liegt vor. …
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