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title: "Klausur: Drittwiderspruchsklage gegen Pkw-, Konto- und Computer-Pfändung"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/drittwiderspruchsklage-gegen-pkw-konto-und-computer-pfaendung"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-01-09T11:37:26+00:00"
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# Drittwiderspruchsklage gegen Pkw-, Konto- und Computer-Pfändung

*Themen:* Urteil, Drittwiderspruchsklage, gewillkürte Prozessstandschaft, gutgläubiger Erwerb, verlängerte Drittwiderspruchsklage, Vollstreckung in Forderungen, einseitige Erledigung

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Kläger: Albert Aust (Dresden, Behrischstr. 66), Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen
- Prozessbevollmächtigter Kläger: RA Dr. Kai Krieger (Dresden, Salzburger Str. 56)
- Beklagte zu 1: Bea Braun (Dresden, Sickingenstr. 44), Gläubigerin aus Urteil LG Dresden vom 7.2.2014, Az. 9 O 21/13 (100.000 EUR Schadensersatz wegen Falschberatung)
- Beklagte zu 2 (ab Klageänderung): Verwalterbank Dresden AG, vertreten durch die Vorstände Volker Vogel und Veit Verels, Wilsdruffer Str. 22, Dresden
- Prozessbevollmächtigter Beklagte: RA Franz Bartels (Dresden, Meißner Landstraße 35)
- Vollstreckungsschuldner: Stefan Scholz (Wohnungsverwalter und freier Finanzdienstleister)
- Weitere Beteiligte: Xeplion Treuhand GmbH (Sicherungseigentümer), Frank Freund (Abschlepper), Hanjo Heldt (Kfz-Händler), Dieter Dorn (Erwerber Computeranlage), Mitarbeiter Malte Maier (verstorben), GV Glauber, Bankmitarbeiter Sebastian Feuerle
- Richterin am Landgericht Dillmann (LG Dresden, 10. ZivKa, Az. 10 O …

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## Lösung (Gutachtenstil)

Urteil

#### 1. Die Zwangsvollstreckung aufgrund des Urteils des Landgerichts Dresden vom 7.2.2014 (Az. 9 O 21/13) in den BMW Z 4 (FIN FFIT-123-5566-ABC, Kennzeichen DD – MS 1975) wird für unzulässig erklärt.

#### 2. Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 5.000 EUR nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2014 zu zahlen.

#### 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

#### 4. Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit (erlassen).

Entscheidungsgründe

#### Obersatz

Die Drittwiderspruchsklage wegen des BMW ist begründet; die Zahlungsklage gegen die Beklagte zu 1 ist begründet. Im Übrigen sind die Klagen unbegründet.

#### A. Zulässigkeit

Klageänderungen

#### Definition

Die Umstellung des ursprünglichen Antrags zu Konto 1 (Drittwiderspruchsklage → Zahlungsklage nach Verwertung) ist nach § 264 Nr. 3 ZPO zulässig (BGH NJW 2001, 2477). Die Erweiterung der Klage auf die Beklagte zu 2 ist aufgrund rügeloser Einlassung jedenfalls nach § 267 ZPO zulässig (BGHZ 65, 264).

Die einseitige …

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Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
