Der gepfändete Konzertflügel: Interventionsrecht, fremdnützige Treuhand und Erlösherausgabe
Sachverhalt
Aktenauszug
Dr. Miriam Sallach
Rechtsanwältin
Ludwigstraße 7
97070 Würzburg
Würzburg, den 3. September 2024
An das
Landgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg
Eingang: 4. September 2024
In Sachen
Dr. Cornelia Zeidler, Zeller Bergstraße 14, 97082 Würzburg
- Klägerin -
gegen
Henriette Löffler, Rimparer Weg 9, 97078 Würzburg
- Beklagte -
erhebe ich namens und in Vollmacht meiner Mandantin
Klage
und werde in der mündlichen Verhandlung folgenden Antrag stellen:
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Würzburg vom 12. März 2024 in die nachstehend bezeichneten Gegenstände wird für unzulässig erklärt:
1.
Konzertflügel der Manufaktur Grothe & Söhne, Modell 230, Gehäuse schwarz poliert, Seriennummer 41 208, nebst zugehöriger Klavierbank;
2.
Guthaben auf den beiden bei der Mainfränkischen Handelsbank AG, Semmelstraße 41, 97070 Würzburg, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Dr. Ottmar Reischle und Beate Kienzle, ebenda, auf den Namen des Herrn …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Tenor
I. Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Würzburg vom 12. März 2024 in den Konzertflügel der Manufaktur Grothe & Söhne, Modell 230, Gehäuse schwarz poliert, Seriennummer 41 208, nebst zugehöriger Klavierbank wird für unzulässig erklärt.
II. Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin 12.000 EUR zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Dezember 2024.
III. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
IV. Kostenentscheidung [erlassen].
V. Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit [erlassen].
Entscheidungsgründe
A. Vorbemerkung: Vollstreckungsvoraussetzungen und Rechtsbehelfe
I. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
Die Zwangsvollstreckung, gegen die sich die Klägerin wendet, ist förmlich ordnungsgemäß eingeleitet worden.
Die Beklagte zu 1 vollstreckt aus einem Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 12. März 2024. Ein solches Urteil ist nach § 704 I ZPO Vollstreckungstitel, wenn es …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.