Klausur · Sehr schwer

Drittschuldner-Klausur: Einspruch gegen VU, Aufrechnung und Vollstreckungsschutz nach § 850i ZPO

Vollstreckungsrecht Einziehungsklausur Forderungspfändung Einwendungen: Erfüllung Aufrechnung Unpfändbarkeit

Sachverhalt

Beteiligte

  • Mandantin / Beklagte: Gabriele Serwald (Essen, Frohnhauser Str. 117), Eigentümerin der von ihr bewohnten Wohnung; Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung + Betriebsrente; Drittschuldnerin
  • Mandant / Streitverkündeter / Vollstreckungsschuldner: Paul Holten (gleiche Anschrift), Lebensgefährte der Mandantin; Rente 290 EUR + Grundsicherung nach SGB XII
  • Mandatierter Rechtsanwalt: Bodo Franzke (Essen)
  • Klägerin: Forderungsmanagement- und Treuhandgesellschaft mbH (Garching) — gewerbsmäßiger Forderungseinzug, RDG-Erlaubnis vorhanden
  • Prozessbevollmächtigter Klägerin: RA Tobias Rotenbusch (Garching)
  • Vorprozess: Vollstreckungsbescheid des AG Mülheim vom 2.5.1995 gegen Holten (Verkehrsunfall 1994 ohne Fahrerlaubnis); Forderung wurde an die Klägerin abgetreten
  • AG Essen, RinAG Hanke, Az. 135 C 78/17

Geschehen

Fall „Vermögensauskunft Holten und Pfändung"

Am 24.6.2015 leistete Holten vor dem Gerichtsvollzieher Baumann die Vermögensauskunft. Angabe: keine eigene …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Gutachten

A. Mandantenbegehren

Obersatz

Serwald möchte sich gegen das VU verteidigen und die Pfändung vereiteln; Holten möchte den drohenden Existenzverlust durch Vollstreckungsschutz abwenden.

B. Verteidigung gegen das VU

I. Zulässigkeit des Einspruchs (§ 338 ZPO)

Definition

Statthaft gegen echtes VU iSv §§ 330, 331 I ZPO bzw. § 331 III ZPO im schriftlichen Vorverfahren — Serwald hat die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt; Einspruch statthaft.

Form und Frist

Definition

§ 339 I ZPO: zwei Wochen ab Zustellung. VU am Freitag, 25.8.2017 zugestellt — Fristende Freitag, 8.9.2017 (§§ 222 ZPO, 187 I, 188 II BGB). Am Bearbeitungsstichtag 28.8.2017 noch zu wahren. Form nach § 340 I, II ZPO; Begründung nach § 340 III ZPO.

II. Zulässigkeit der Klage

Sachliche Zuständigkeit AG (§ 23 Nr. 1 GVG); örtliche Zuständigkeit AG Essen (§ 12 ZPO).

Prozessführungsbefugnis

Definition

Mit der Pfändung und Überweisung zur Einziehung erwirbt die Klägerin nach hM eine eigene materielle …

… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.

Lust auf die vollständige Klausur und Musterlösung?

Hier siehst du die ersten 1.000 Zeichen. Im juralernen.de-App-Modus schaltest du den vollständigen Sachverhalt, das komplette Gutachten und die Schemata frei — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.