Drittschuldner-Klausur: Einspruch gegen VU, Aufrechnung und Vollstreckungsschutz nach § 850i ZPO
Sachverhalt
Beteiligte
- Mandantin / Beklagte: Gabriele Serwald (Essen, Frohnhauser Str. 117), Eigentümerin der von ihr bewohnten Wohnung; Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung + Betriebsrente; Drittschuldnerin
- Mandant / Streitverkündeter / Vollstreckungsschuldner: Paul Holten (gleiche Anschrift), Lebensgefährte der Mandantin; Rente 290 EUR + Grundsicherung nach SGB XII
- Mandatierter Rechtsanwalt: Bodo Franzke (Essen)
- Klägerin: Forderungsmanagement- und Treuhandgesellschaft mbH (Garching) — gewerbsmäßiger Forderungseinzug, RDG-Erlaubnis vorhanden
- Prozessbevollmächtigter Klägerin: RA Tobias Rotenbusch (Garching)
- Vorprozess: Vollstreckungsbescheid des AG Mülheim vom 2.5.1995 gegen Holten (Verkehrsunfall 1994 ohne Fahrerlaubnis); Forderung wurde an die Klägerin abgetreten
- AG Essen, RinAG Hanke, Az. 135 C 78/17
Geschehen
Fall „Vermögensauskunft Holten und Pfändung"
Am 24.6.2015 leistete Holten vor dem Gerichtsvollzieher Baumann die Vermögensauskunft. Angabe: keine eigene …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Gutachten
A. Mandantenbegehren
Obersatz
Serwald möchte sich gegen das VU verteidigen und die Pfändung vereiteln; Holten möchte den drohenden Existenzverlust durch Vollstreckungsschutz abwenden.
B. Verteidigung gegen das VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs (§ 338 ZPO)
Definition
Statthaft gegen echtes VU iSv §§ 330, 331 I ZPO bzw. § 331 III ZPO im schriftlichen Vorverfahren — Serwald hat die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt; Einspruch statthaft.
Form und Frist
Definition
§ 339 I ZPO: zwei Wochen ab Zustellung. VU am Freitag, 25.8.2017 zugestellt — Fristende Freitag, 8.9.2017 (§§ 222 ZPO, 187 I, 188 II BGB). Am Bearbeitungsstichtag 28.8.2017 noch zu wahren. Form nach § 340 I, II ZPO; Begründung nach § 340 III ZPO.
II. Zulässigkeit der Klage
Sachliche Zuständigkeit AG (§ 23 Nr. 1 GVG); örtliche Zuständigkeit AG Essen (§ 12 ZPO).
Prozessführungsbefugnis
Definition
Mit der Pfändung und Überweisung zur Einziehung erwirbt die Klägerin nach hM eine eigene materielle …
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