---
title: "Klausur: Dieses Pfand gehört daneben! Computerbetrug, Urkundenfälschung und § 269 BGB beim DPG-Pfandsystem"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/dieses-pfand-gehoert-daneben-computerbetrug-urkundenfaelschung-und-269-bgb-beim-dpg-pfandsystem"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-03T15:32:25+00:00"
---

# Dieses Pfand gehört daneben! Computerbetrug, Urkundenfälschung und § 269 BGB beim DPG-Pfandsystem

*Themen:* Auslegung des Tatbestandsmerkmals „unbefugt“ beim Computerbetrug; Bestimmung des Vermögensschadens und Stoffgleichheit; Urkundeneigenschaft von präparierten „Pfandflaschen“

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- A: Täterin; früher im Pfandgewerbe tätig; präpariert pfandfreie Plastikflaschen.
- L: Supermarktkette (Filiale Ls).
- S: Supermarktmitarbeiter, der die Regale einräumt.
- K: Kassierer der Filiale.
- DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH): Betreiberin des deutschen Einwegpfandsystems; sowie die zugeordneten Erstinverkehrbringer der Pfandflaschen.

#### Geschehen

Fall „Manipulierte Plastikflaschen"

- A trägt mehrere pfandfreie Plastikflaschen (Hohes-C- und Müllermilch-Flaschen) in ihrer Handtasche; sie hat darauf am Vortag mit gut haftendem Spezialkleber original DPG-Pfandzeichen aufgeklebt, die für noch nicht in den Verkehr gebrachte Pfandflaschen vorgesehen waren.
- Das DPG-Pfandzeichen besteht aus dem DPG-Symbol und einem Strichcode mit der GTIN; der Pfandautomat liest ausschließlich den GTIN-Strichcode aus und ordnet den Datensatz einem Erstinverkehrbringer zu.
- Eine Rückgabe löst eine sofortige automatische Abbuchung beim Erstinverkehrbringer und eine Gutschrift an den Händler …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. § 263 I StGB

Subsumtion: Es fehlt an einem menschlichen Erklärungsempfänger; A wirkte nur auf den Automaten ein.

Ergebnis: Keine Strafbarkeit.

#### B. § 263a I Var. 2, 3 StGB

Obersatz: Voraussetzungen sind unrichtige bzw. unvollständige (Var. 2) oder unbefugt verwendete Daten (Var. 3), Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs und Vermögensschaden.

#### I. Verwenden unrichtiger Daten (Var. 2)

Subsumtion: Der GTIN-Strichcode wird zutreffend ausgelesen; die Verbindung zwischen Etikett und „falschem" Bezugsobjekt ist nicht Bestandteil des Codes.

Ergebnis: Keine unrichtigen Daten.

#### II. Unbefugtes Verwenden von Daten (Var. 3)

Streitstand: Die subjektivierende Auslegung stellt auf den Willen des Datenverfügungsberechtigten ab (DPG, Erstinverkehrbringer, Händler); die computerspezifische Auslegung verlangt das Überwinden programmspezifischer Sicherungen; die betrugsspezifische Auslegung (BGHSt 38, 120; BGHSt 47, 160) lässt es genügen, dass die Verwendung gegenüber einer natürlichen …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/dieses-pfand-gehoert-daneben-computerbetrug-urkundenfaelschung-und-269-bgb-beim-dpg-pfandsystem
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
