Klausur · Sehr schwer

Die Warnung: Anwaltsklausur zum Eilrechtsschutz gegen amtliche Aufrufe des Oberbürgermeisters auf Facebook

Anwaltsklausur Öffentliches Recht Verwaltungsrecht Kommunalrecht Äußerungen öffentlicher Amtsträger

Sachverhalt

Beteiligte

  • VEUP (Volksfront Europäisch-Unionaler Patrioten), Bilker Allee 34, 40219 Düsseldorf: nicht-parteiliche Vereinigung, die sich mit Asyl-, Migrations-, Flüchtlings- und Ausländerrecht befasst; Mandantin.
  • Rüdiger Mannsfeld: Gründer, Organisator und Vorsitzender der VEUP.
  • Rechtsanwalt Cornelius von Helsing, Bilker Allee 8, 40219 Düsseldorf: Anwalt der Mandantin.
  • Josef Lindemann: parteiloser Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf.
  • Landeshauptstadt Düsseldorf: Trägerin der Facebook- und Homepage-Aufrufe; Antragsgegnerin.

Geschehen

Fall „Mandatsannahme am 9.4.2015"

  • Mannsfeld erscheint bei Rechtsanwalt von Helsing.
  • Die VEUP veranstaltet seit mehreren Wochen montags Protestzüge durch die Düsseldorfer Innenstadt.
  • Die VEUP nimmt nicht an Wahlen teil und lehnt jegliche demokratische Teilhabe ab; aktuell finden auch keine Wahlen statt.

Fall „Geplante Versammlung am 13.4."

  • Die VEUP meldet für den 13.4. eine als „Spaziergang" bezeichnete Versammlung mit …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

A. Begehr

Obersatz: Die Mandantin begehrt die Löschung der Aufrufe unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe.

B. Gutachten

I. Zulässigkeit

1. Verwaltungsrechtsweg iSv § 40 I 1 VwGO

Differenzierung „Amtliche Äußerung iSv § 40 I VwGO":

Subsumtion (Homepage): Veröffentlichung auf der Stadt-Homepage hat amtlichen Charakter; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; § 40 I 1 VwGO eröffnet.

Subsumtion (Facebook): Maßgeblich, ob die Äußerung der Stadt zuzurechnen ist (BVerfG NVwZ 2015, 209 Rn. 54 – Schwesig). Trotz Profilzuordnung „Politiker" sprechen Gesamtumstände für amtlichen Charakter: Titelbild Düsseldorfer Rathaus, überwiegend amtliche Inhalte, Impressum verweist auf offizielles Portal der Stadt, keine private Anschrift, Pflege durch Praktikanten im Rathaus. Inanspruchnahme amtlicher Autorität und Ressourcen; § 40 I 1 VwGO eröffnet.

2. Statthafte Verfahrensart

Obersatz: § 123 I 2 VwGO als Regelungsanordnung; § 80 V VwGO bei VA, hier mangels VA-Charakters § 123 V VwGO …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.