Amtsträger im Netz: Neutralitätsgebot und einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Aufruf der Bürgermeisterin
Sachverhalt
Rechtsanwältin Dr. Henrike Talmann
Salzstraße 26
48143 Münster
Münster, den 12. März 2026
Unser Zeichen: HT 214/26
Verfügung
1. Neue Akte anlegen für
Aktionsbündnis Tierwürde (AT)
Hafenweg 4
48155 Münster
2. Vermerk über die heutige Besprechung
In der Kanzlei erscheint Frau Almut Kerkhoff. Sie ist Sprecherin und nach der Geschäftsordnung des Aktionsbündnisses Tierwürde dessen alleinvertretungsberechtigte Vorsitzende. Das Bündnis ist ein loser Zusammenschluss von rund 2.400 Unterstützerinnen und Unterstützern aus dem gesamten Bundesgebiet; in das Vereinsregister ist es nicht eingetragen. Nach seiner Geschäftsordnung wirbt es bundesweit für ein Verbot der Käfighaltung von Geflügel und für strengere Vorgaben bei der Betäubung von Schlachttieren. An Wahlen nimmt das Bündnis nicht teil und will das auch künftig nicht; es versteht sich als überparteilich und hat weder eine Partei noch eine Wählergruppe gegründet.
Frau Kerkhoff berichtet, das Bündnis halte seit vergangenem …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Das Begehren der Mandantschaft
Frau Kerkhoff hat für das Aktionsbündnis Tierwürde erklärt, beide Veröffentlichungen sollten „aus dem Netz genommen“ werden, notfalls im Wege des „Widerspruchs“. Dieser laienhaft formulierte Wunsch ist auszulegen.
Das Bündnis will zweierlei erreichen. Zum einen soll die bereits eingetretene Beeinträchtigung enden: Der Beitrag auf dem Konto der Bürgermeisterin und die Meldung auf dem Stadtportal sollen verschwinden. Zum anderen soll sich der Vorgang vor den bereits vorgesehenen Zusammenkünften am 11. April und am 9. Mai 2026 nicht wiederholen. Der Sache nach geht es also um Beseitigung und um Unterlassung.
Ein Widerspruchsverfahren scheidet aus, weil es an einem Verwaltungsakt fehlt, gegen den sich ein Widerspruch richten könnte. Da die Kundgebung bereits am 14. März 2026 stattfindet und der Aufruf gerade jetzt auf die Entschließung möglicher Teilnehmer einwirkt, käme jede Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren zu spät. Das Ziel der Mandantschaft …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.