Die Warnung: Anwaltsklausur zum Eilrechtsschutz gegen amtliche Aufrufe des Oberbürgermeisters auf Facebook
Sachverhalt
Beteiligte
- VEUP (Volksfront Europäisch-Unionaler Patrioten), Bilker Allee 34, 40219 Düsseldorf: nicht-parteiliche Vereinigung, die sich mit Asyl-, Migrations-, Flüchtlings- und Ausländerrecht befasst; Mandantin.
- Rüdiger Mannsfeld: Gründer, Organisator und Vorsitzender der VEUP.
- Rechtsanwalt Cornelius von Helsing, Bilker Allee 8, 40219 Düsseldorf: Anwalt der Mandantin.
- Josef Lindemann: parteiloser Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf.
- Landeshauptstadt Düsseldorf: Trägerin der Facebook- und Homepage-Aufrufe; Antragsgegnerin.
Geschehen
Fall „Mandatsannahme am 9.4.2015"
- Mannsfeld erscheint bei Rechtsanwalt von Helsing.
- Die VEUP veranstaltet seit mehreren Wochen montags Protestzüge durch die Düsseldorfer Innenstadt.
- Die VEUP nimmt nicht an Wahlen teil und lehnt jegliche demokratische Teilhabe ab; aktuell finden auch keine Wahlen statt.
Fall „Geplante Versammlung am 13.4."
- Die VEUP meldet für den 13.4. eine als „Spaziergang" bezeichnete Versammlung mit …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Begehr
Obersatz: Die Mandantin begehrt die Löschung der Aufrufe unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe.
B. Gutachten
I. Zulässigkeit
1. Verwaltungsrechtsweg iSv § 40 I 1 VwGO
Differenzierung „Amtliche Äußerung iSv § 40 I VwGO":
Subsumtion (Homepage): Veröffentlichung auf der Stadt-Homepage hat amtlichen Charakter; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; § 40 I 1 VwGO eröffnet.
Subsumtion (Facebook): Maßgeblich, ob die Äußerung der Stadt zuzurechnen ist (BVerfG NVwZ 2015, 209 Rn. 54 – Schwesig). Trotz Profilzuordnung „Politiker" sprechen Gesamtumstände für amtlichen Charakter: Titelbild Düsseldorfer Rathaus, überwiegend amtliche Inhalte, Impressum verweist auf offizielles Portal der Stadt, keine private Anschrift, Pflege durch Praktikanten im Rathaus. Inanspruchnahme amtlicher Autorität und Ressourcen; § 40 I 1 VwGO eröffnet.
2. Statthafte Verfahrensart
Obersatz: § 123 I 2 VwGO als Regelungsanordnung; § 80 V VwGO bei VA, hier mangels VA-Charakters § 123 V VwGO …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.