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title: "Klausur: Die Violine der Eichendorffs: Besitzdienerschaft, Abhandenkommen und gutgläubiger Pfandrechtserwerb"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/die-violine-der-eichendorffs-besitzdienerschaft-abhandenkommen-und-gutglaeubiger-pfandrechtserwerb"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-27T16:09:40+00:00"
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# Die Violine der Eichendorffs: Besitzdienerschaft, Abhandenkommen und gutgläubiger Pfandrechtserwerb

*Themen:* Eigentumserwerbstatbestände, gutgläubiger Erwerb, Abgrenzung Besitzdienerschaft/mittelbarer Besitz, Pfandrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Eberhard von Eichendorff (E): Eigentümer der Violine; Bewohner eines herrschaftlichen Schlosses am Rhein.
- Darius (D): persönlicher und stets weisungsgebundener Mitarbeiter des E; zuständig für die Instandhaltung des Schlossinventars.
- Ludovic (L): Restaurator und Musikhändler.
- Philipp (P): Pfandleiher.

#### Geschehen

Fall „Die Violine als Familienerbstück"

- E ist Eigentümer einer Violine aus dem frühen 19. Jahrhundert (Familienerbstück).
- Nachdem seine Spielkunst nachgelassen hat, möchte E die Violine verkaufen, jedoch nur an Personen mit hinreichender Virtuosität.
- Vor dem Verkauf will E den Wert von L schätzen lassen.

Fall „Auftrag an D und Verkauf an L"

- E schickt D mit der Violine in das Atelier des L, um sie begutachten zu lassen.
- D ist von Es Verhalten genervt und beschließt, die Violine an L zu verkaufen und den Erlös für sich zu behalten.
- D betritt in blauer Latzhose und mit Zollstock das Atelier; L wundert sich, sieht aber keinen Anlass an Ds …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. § 985 BGB – Anspruch des E gegen P auf Herausgabe der Violine

Obersatz: Voraussetzungen sind Eigentum des E, Besitz des P und fehlendes Recht zum Besitz (§§ 985, 986 BGB).

#### I. Eigentum des E

#### 1. Eigentumserwerb des L von D nach § 929 S. 1 BGB

Definition: Erforderlich sind Einigung, Übergabe und Verfügungsbefugnis (Berechtigung oder Ermächtigung nach § 185 BGB).

Subsumtion: Einigung und Übergabe zwischen L und D liegen vor; D war jedoch nicht Eigentümer und nicht von E ermächtigt.

#### 2. Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 932 BGB

#### a) Gutgläubigkeit (§ 932 II BGB)

Definition: Bösgläubigkeit setzt Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis voraus; grobe Fahrlässigkeit liegt bei einer ungewöhnlich groben Sorgfaltsverletzung vor (BGHZ 10, 14).

Subsumtion: Das Erscheinungsbild des D in Latzhose mit Zollstock begründet allein keine offensichtlichen Zweifel an seiner Eigentümerstellung; weitere Umstände sind nicht ersichtlich. L ist gutgläubig.

#### b) Abhandenkommen (§ 935 I …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/die-violine-der-eichendorffs-besitzdienerschaft-abhandenkommen-und-gutglaeubiger-pfandrechtserwerb
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
