Klausur · Einfach

Die verschwundene Fliege: Schickschuld, Gefahrübergang nach § 475 II BGB und Nachbarschaftspaket

BGB AT Schuldrecht AT

Sachverhalt

Beteiligte

  • G: geckenhafter Assessor und Verbraucher; Käufer der Fliege.
  • A-GmbH (A): Online-Versandhändlerin, Unternehmerin im Sinne von § 14 BGB.
  • H: Angestellte der A, beauftragte Transportperson.
  • S: Nachbarin im obersten Stockwerk des Mehrparteienhauses, dem G unbekannt.
  • Trauzeugin: Inspirationsquelle für das Outfit (Hochzeitsanlass).

Geschehen

Fall „Bestellung bei der A"

  • G bestellt im Online-Versandhandel der A-GmbH eine Fliege (Typ Selbstbinder, reine Seide, Aquamarin/Lachs/Flieder) zum Preis von 79,99 EUR.
  • Lieferung an den Wohnsitz des G; Zahlung per Überweisung.

Fall „Zustellversuch am Freitag"

  • H wird beauftragt, die Ware zu G zu bringen.
  • Sie klingelt bei G, der das Wochenende in einem Wellness-Hotel auf Sylt verbringt; mehrere Nachbarinnen und Nachbarn reagieren nicht.
  • S erklärt sich zur Annahme bereit und unterschreibt den Empfang.
  • G erhält automatisiert eine E-Mail, dass die Bestellung an S übergeben wurde.

Fall „Ablage des Pakets durch S"

  • S kennt …

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Lösung (Gutachten)

Frage 1: Ansprüche des G gegen die A

A. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach §§ 346 I, 326 IV BGB

Obersatz: Der Anspruch besteht, wenn G eine nach § 326 BGB nicht geschuldete Gegenleistung erbracht hat.

I. Schuldverhältnis

Obersatz: Zwischen A und G besteht ein Kaufvertrag nach § 433 BGB.

II. Erlöschen der Gegenleistung nach § 326 I 1 BGB

Definition: Tatsächliche Unmöglichkeit nach § 275 I BGB liegt vor, wenn die geschuldete Leistung naturgesetzlich nicht mehr erbracht werden kann.

1. Absolutes Fixgeschäft

Definition: Bei einem absoluten Fixgeschäft ist die Leistungszeit so wesentlich, dass eine verspätete Leistung sinnlos wäre (BGH BeckRS 2021, 16517).

Subsumtion: G könnte die Fliege auch zu anderen Anlässen tragen; es liegt kein absolutes Fixgeschäft vor.

2. Konkretisierung der Gattungsschuld (§ 243 II BGB)

Definition: Hol-, Bring- und Schickschuld; bei der Schickschuld konkretisiert sich die Gattungsschuld mit Übergabe an eine zuverlässige …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.