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title: "Klausur: Die verlegbare Hochzeitsfeier: Mietmangel, Unmöglichkeit und § 313 BGB im Pandemiefall"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/die-verlegbare-hochzeitsfeier-mietmangel-unmoeglichkeit-und-313-bgb-im-pandemiefall"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-27T12:56:59+00:00"
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# Die verlegbare Hochzeitsfeier: Mietmangel, Unmöglichkeit und § 313 BGB im Pandemiefall

*Themen:* „Coronamieten“; allgemeines Leistungsstörungsrecht; mietrechtliches Gewährleistungsrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Ehepaar M (Müller): Mieter; standesamtlich verheiratet seit 11.12.2018.
- V (Marie Voigt): Pächterin des Kölner Restaurants „Weitblick".

#### Geschehen

Fall „Vertragsverhandlungen Anfang Februar 2020"

- M planten für den 1.5.2020 eine Hochzeitsfeier mit rund 70 Gästen.
- Anfang Februar 2020 traten sie an V heran und führten mündlich Vertragsverhandlungen.
- Gesprochen wurde über die Überlassung der Räumlichkeiten und über mögliche zusätzliche Dienstleistungen (Endreinigung, Catering, Bedienung); verschiedene Speisefolgen mit unterschiedlichen Preisen wurden alternativ erörtert, ohne abschließende Wahl.

Fall „Rechnung vom 5.4.2020 und Zahlung"

- V schickte eine auf den 5.4. datierte Rechnung mit dem einzigen Posten „entgeltliche Überlassung der näher beschriebenen Räumlichkeiten zum Zins von 2.600 EUR".
- M zahlten den Betrag in derselben Woche.

Fall „Inkrafttreten der NRWCoronaSchVO am 27.4.2020"

- Aufgrund der §§ 11, 12 NRWCoronaSchVO (gültig ab 27.4.2020) waren …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Vorbemerkung: Art. 240 § 2 EGBGB enthält keine Sperrwirkung gegenüber den mietrechtlichen Gewährleistungs- und allgemeinen Leistungsstörungsrechten (BGH NJW 2022, 1370 Rn. 19 ff.). Wortlaut und Zweck zielen nur auf die kündigungsrechtliche Folge pandemiebedingt ausbleibender Mietzahlungen.

#### A. Anspruch aus §§ 547 I, 543 I, II Nr. 1 BGB

Obersatz: Ein Rückzahlungsanspruch nach Kündigung wegen Mangels setzt einen Mietvertrag und einen Kündigungsgrund nach § 543 II Nr. 1 BGB voraus.

#### I. Mietvertrag

Definition: Vertrag auf entgeltliche Überlassung eines Mietgegenstandes; Schriftform nicht erforderlich (§ 550 S. 1 BGB).

Subsumtion: Konkludenter Vertragsschluss durch Rechnung und anstandslose Zahlung. Vertragsinhalt ist nach §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln. Rechnung weist nur die Räumlichkeitsüberlassung aus; über Catering bestand kein Konsens, da die Speisenwahl noch nicht abschließend war (essentialia negotii fehlten). Es liegt ein typenreiner Mietvertrag über die …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/die-verlegbare-hochzeitsfeier-mietmangel-unmoeglichkeit-und-313-bgb-im-pandemiefall
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
