Die umsatzsteuerreduzierte Zone: Anfechtungsklage einer Großen Kreisstadt gegen kommunalaufsichtliche Beanstandung
Sachverhalt
Beteiligte
- M: Große Kreisstadt im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (17.010 Einwohner, Regierungsbezirk Oberfranken); überregional bekannte Gastronomieszene; Klägerin.
- O: Oberbürgermeister der M.
- Stadtrat der M: 24 Stadtratsmitglieder zzgl. O.
- X: Stadtratsmitglied; Inhaber eines gutbürgerlichen Restaurants in M.
- A: Stadtratsmitglied.
- Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge: zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
- Freistaat Bayern: Beklagter; Rechtsträger des Landratsamtes.
Geschehen
Fall „Beschlussvorschlag des O"
- Im Bundestag findet sich keine Mehrheit, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen iSv UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % statt 19 % zu unterwerfen.
- O bringt ordnungsgemäß folgenden Beschlussvorschlag in den Stadtrat ein: „Die Steuerpolitik der Bundesregierung ist unverantwortlich. Als Ausdruck des Protestes erklärt sich die Große Kreisstadt M hiermit symbolisch zur umsatzsteuerreduzierten Zone."
Fall „Stadtratssitzung am 18.8.2023"
- O lädt …
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Lösung (Gutachten)
A. Sachentscheidungsvoraussetzungen
Obersatz: Anfechtungsklage iSv § 42 I Var. 1 VwGO.
I. Verwaltungsrechtsweg
Obersatz: § 40 I 1 VwGO.
Differenzierung „Aufdrängende Sonderzuweisung" iSv Art. 83 V BV: Eine aufdrängende Sonderzuweisung iSv Art. 83 V BV scheidet aus, da der Bundesgesetzgeber von seiner Kompetenz iSv Art. 72 I GG durch die VwGO abschließend Gebrauch gemacht hat (Lissack, BayKommR, 5. Aufl. 2023, § 8 Rn. 43); aA über Art. 31 GG (Brechung) vertretbar.
Subsumtion: Streitentscheidende Normen sind die Vorschriften der staatlichen Aufsicht iSv Art. 108 ff. BayGO, somit Sonderrecht des Staates. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO; keine abdrängende Sonderzuweisung iSv § 40 I 1, 2 VwGO ersichtlich.
II. Zuständiges Gericht
Subsumtion: Sachlich zuständig nach § 45 VwGO, örtlich nach § 52 Nr. 3 S. 1 VwGO iVm Art. 1 II Nr. 3 BayAGVwGO das VG Bayreuth.
III. Statthafte Klageart
Obersatz: Klägerisches Begehren iSv §§ 86 III, 88 …
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