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title: "Klausur: Die Raser von der Laube: § 315d StGB, Heimtückemord-Vorsatz und § 227 StGB beim illegalen Kfz-Rennen"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/die-raser-von-der-laube-315d-stgb-heimtueckemord-vorsatz-und-227-stgb-beim-illegalen-kfz-rennen"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-03T16:41:57+00:00"
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# Die Raser von der Laube: § 315d StGB, Heimtückemord-Vorsatz und § 227 StGB beim illegalen Kfz-Rennen

*Themen:* Strafrecht AT, Straßenverkehrsdelikte, „Raser-Fälle“

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- S (Sandra): Fahrerin eines 300-PS-starken Pkw; Fan des US-Actionfilms „The Fast and the Furious".
- L (Leo): Beifahrer Ss; ebenfalls Fan; sitzt zunächst im Auto.
- A (Alfi): Fahrer eines weiteren 300-PS-starken Pkw; ebenfalls Rennfan.
- H (Herbert): unbeteiligter Verkehrsteilnehmer.
- B-Bank: Sicherungseigentümerin des von S geführten Pkw.

#### Geschehen

Fall „Verständigung zum illegalen Rennen am 21.1.2019"

- Am Abend des 21.1.2019 kommt S mit L als Beifahrer in Konstanz an der „Laube" (Ecke Döbelestraße) zum Stehen.
- Neben ihnen hält A in einem 300-PS-starken Pkw.
- S spielt mit dem Gaspedal; L wird die Lage unwohl, er will gerade aussteigen.
- S und A verständigen sich durch die geöffneten Seitenscheiben mittels Gesten und Gaspedalspiel zu einem illegalen Kfz-Rennen entlang der „Laube" bis zur Niederburg.
- Beide wissen, dass zur fraglichen Zeit ein abendlich-merkliches Verkehrsaufkommen herrscht.
- S ruft L übermütig zu „Schnall Dich an, Junge!" und gibt Gas, bevor L …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. §§ 212 I, 211 II Gr. 2 Var. 1, 3 StGB zum Nachteil Hs

Obersatz: § 212 I StGB iVm § 211 II StGB; Mordmerkmale Heimtücke (Var. 1) und gemeingefährliches Mittel (Var. 3).

#### I. Objektiver Tatbestand

Subsumtion: Tod Hs ist Erfolgseintritt iSv § 212 I StGB; Kausalität und objektive Zurechnung iSv § 212 I StGB liegen vor.

Definition Heimtücke iSv § 211 II Gr. 2 Var. 1 StGB: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; H konnte den Angriff iSv § 211 II StGB nicht erkennen; restriktive Auslegung nach hM nur im Wege der feindseligen Willensrichtung.

Definition gemeingefährliches Mittel iSv § 211 II Gr. 2 Var. 3 StGB: Mittel, dessen Wirkung in der konkreten Tatsituation nicht beherrschbar ist; ein Pkw bei mindestens 170 km/h im Kreuzungsbereich erfüllt § 211 II Gr. 2 Var. 3 StGB.

#### II. Subjektiver Tatbestand – Tötungsvorsatz iSv § 15 StGB

Streitstand zum bedingten Tötungsvorsatz iSv § 15 StGB: Die kognitiven Theorien iSv § 15 StGB lassen die Möglichkeits- bzw. …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
