Wettfahrt am Nordhafen: Bedingter Tötungsvorsatz, § 315d StGB und der verletzte Beifahrer
Sachverhalt
Marek Thiele (T), 23 Jahre alt und Zerspanungsmechaniker in einem Kieler Zulieferbetrieb, fährt eine auf 390 PS leistungsgesteigerte Limousine. Er hat den Wagen über einen Leasingvertrag finanziert; Eigentümerin ist die Nordwest Leasing GmbH (N). Am Freitag, dem 15. Mai 2026, reinigt T das Fahrzeug gegen 23:10 Uhr in einer Selbstbedienungs-Waschbox an der Nordhafenstraße in Kiel. Auf dem Beifahrersitz sitzt sein 19-jähriger Kollege Fabio Kranz (F), den T nach der Spätschicht mitgenommen hat.
In die Nachbarbox fährt Dennis Ohlert (O) mit einem ähnlich starken Kombi. Man kennt sich flüchtig. O erzählt, seinen Motor hole seit dem Umbau der vergangenen Woche niemand mehr ein. T entgegnet, das lasse sich klären, und schlägt vor: von der Ausfahrt der Waschanlage geradeaus über die Nordhafenstraße bis zum Ortsschild am Möhlenkamp, wer zuerst dort sei, habe gewonnen. O schlägt ein. Beide wissen, dass um diese Zeit im benachbarten Logistikzentrum die Schicht endet und auf der Nordhafenstraße …
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Lösung (Gutachten)
Tatkomplex: Die Fahrt auf der Nordhafenstraße
A. Strafbarkeit des T gemäß §§ 212 I, 211 II Gruppe 2 Variante 1 und Variante 3 StGB zum Nachteil der M
T könnte sich des Mordes gemäß §§ 212 I, 211 II Gruppe 2 Variante 1 und Variante 3 StGB strafbar gemacht haben, indem er bei Rotlicht mit mindestens 160 km/h in die Kreuzung Nordhafenstraße/Möhlenkamp einfuhr und dort den Kleinwagen der M rammte.
I. Objektiver Tatbestand
1. Tötung eines anderen Menschen, § 212 I StGB
M ist noch an der Unfallstelle verstorben; der tatbestandliche Erfolg ist eingetreten. Das Verhalten des T war hierfür ursächlich. Nach der Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Hätte T seinen Wagen nicht mit mindestens 160 km/h in die Kreuzung gelenkt, wäre das Fahrzeug der M weder herumgerissen noch gegen den Betonsockel des Ampelmastes geschleudert worden, und M hätte den Abend überlebt. Dass der Tod erst durch …
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