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title: "Klausur: Die Lache in Gang 4: Schutzpflichten im Gartencenter und der Schutz des mitgenommenen Kindes"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/die-lache-in-gang-4-schutzpflichten-im-gartencenter-und-der-schutz-des-mitgenommenen-kindes"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-09-06T16:24:39+00:00"
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# Die Lache in Gang 4: Schutzpflichten im Gartencenter und der Schutz des mitgenommenen Kindes

*Themen:* Culpa in contrahendo, Vorvertragliche Schutzpflichten, Verkehrssicherungspflicht, Vertrag mit Schutzwirkung, Mitverschulden

## Sachverhalt

Gerhard Sponheimer (S) betreibt in Elmshorn als eingetragener Kaufmann das Gartencenter „Blütenhof". Kernstück der Anlage ist eine 900 Quadratmeter große Pflanzenhalle aus Glas, die die Kundschaft von der Kassenzone aus ohne Schwelle betritt. Der Boden der Halle besteht aus geglättetem Beton; die Pflanzen stehen auf beidseitig zugänglichen Tischen entlang von sechs Gängen und tragen sämtlich Preisschilder. Bezahlt wird ausschließlich an der Kasse am Ausgang. An der Eingangstür der Halle hängt seit Jahren ein handtellergroßes Kunststoffschild mit der Aufschrift „Betreten der Pflanzenhalle auf eigene Gefahr — für Unfälle wird nicht gehaftet".

Für das Gießen gilt eine schriftliche Betriebsanweisung des S vom 3. März 2025. Danach ist an Verkaufstagen ausschließlich vor der Öffnung um 9:00 Uhr zu wässern. Muss ausnahmsweise während der Öffnungszeit gegossen werden, so ist übergelaufenes Wasser sofort mit dem an jedem Gangende bereitstehenden Gummischieber abzuziehen, und bis zum …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

### A. Ansprüche der F gegen S

#### I. Anspruch auf Zahlung von 5.080 EUR und auf eine billige Entschädigung in Geld aus §§ 280 I, 241 II, 311 II Nr. 2 BGB

F könnte gegen S einen Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten von 3.180 EUR, auf Ersatz des entgangenen Honorars von 1.900 EUR und auf eine billige Entschädigung in Geld aus §§ 280 I, 241 II, 311 II Nr. 2 BGB haben. Ein solcher Anspruch setzt ein Schuldverhältnis zwischen F und S, die Verletzung einer aus ihm folgenden Pflicht, das Vertretenmüssen dieser Verletzung und einen hierauf zurückgehenden ersatzfähigen Nachteil voraus.

##### 1. Schuldverhältnis zwischen F und S

###### a) Kein Kaufvertrag

Zwischen F und S müsste zunächst überhaupt eine Sonderverbindung bestanden haben. Ein Kaufvertrag über eine Pflanze war im Zeitpunkt des Sturzes nicht geschlossen. F hatte in der Halle nichts ausgewählt, nichts in einen Wagen gelegt und die Kasse am Ausgang nicht erreicht; nach der Gestaltung des Betriebes wird die Ware erst dort abgerechnet. Eine …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/die-lache-in-gang-4-schutzpflichten-im-gartencenter-und-der-schutz-des-mitgenommenen-kindes
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
