Klausur · Sehr schwer

Die gespiegelte Kanzlei: Beschlagnahmefreiheit, Gefahr im Verzug und Fernwirkung im Steuerstrafverfahren

Strafprozessrecht Beweisverwertungsverbote Durchsuchung und Beschlagnahme Richtervorbehalt Beweisantragsrecht

Sachverhalt

Konrad Uhlenbrook (U) ist seit 1998 Steuerberater. Seit 2008 unterhält er gemeinsam mit der Rechtsanwältin Dr. Franziska Meerkamp (M) eine Kanzlei in Bielefeld, Am Alten Zollhaus 14. Beide rechnen getrennt ab und haben eigene Mandate; gemeinsam nutzen sie den Empfang, einen Besprechungsraum, den Serverraum im Keller und die Steuerfachangestellte Birte Nollenberger (B), die für beide arbeitet. Die beiden Büros liegen im ersten Obergeschoss nebeneinander. An der Tür des rechten Büros hängt das Namensschild der M, an der Tür des linken das des U.

Zu den Mandanten des U gehört die Zingler Rohrleitungsbau GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter Hartmut Zingler (Z) ist. U führt für die Gesellschaft seit 2014 die Buchhaltung, erstellt die Jahresabschlüsse und übermittelt die Steuererklärungen. M vertritt Z seit Mai 2021 in einem Zivilprozess gegen einen früheren Auftraggeber; über dieses Mandat führt sie eine Handakte, in der neben Schriftsätzen auch Kopien von …

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Lösung (Gutachten)

Frage 1: Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen

A. Durchsuchung der Kanzleiräume Am Alten Zollhaus 14

Die am 15. Februar 2022 durchgeführte Durchsuchung der Kanzleiräume könnte rechtmäßig gewesen sein. Das setzt voraus, dass für jeden durchsuchten Raum eine tragfähige Ermächtigungsgrundlage bestand, dass die Maßnahme von der zuständigen Stelle in der gebotenen Form angeordnet wurde und dass sie verhältnismäßig war.

Hinweis: Trennen Sie die Prüfung von Anfang an nach Räumen, nicht nach Personen. Die Kanzlei ist ein einheitliches Gebäude, aber rechtlich zerfällt sie in die Räume des Beschuldigten U und die Räume der unverdächtigen M. Wer das nicht trennt, verliert den gesamten ersten Problemkreis. Die Aufteilung ist zugleich die tragende Gliederungsentscheidung dieser Klausur.

I. Ermächtigungsgrundlage

1. Die Räume des U, § 102 StPO

Die Durchsuchung des Büros des U sowie der gemeinschaftlich genutzten Räume könnte auf § 102 StPO gestützt werden.

Nach § 102 StPO kann bei …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.