Feuerkunst in der Fachwerkaltstadt: Gefahrenabwehrverordnung, Generalklausel und Kunstfreiheit
Sachverhalt
Fenja Marquardt (M) bestreitet ihren Lebensunterhalt seit sieben Jahren als Feuerkünstlerin. Zu einem eigens zusammengestellten Musikprogramm jongliert sie mit brennenden Kettenfackeln, zeichnet mit einem beidseitig entzündeten Stab Figuren in die Luft und beschließt jeden Auftritt damit, dass sie aus dem Mund eine Stichflamme erzeugt. Eine feste Bühne oder ein Ladenlokal hat sie nicht. Sie tritt auf Stadtfesten, Märkten und in Innenstädten auf und lebt allein von dem Geld, das ihr das Publikum nach der Vorstellung in einen aufgestellten Zylinder legt.
Am Samstag, dem 5. Juli 2025, richtet M gegen 21.30 Uhr ihre Ausrüstung auf der Stechbahn ein, einem gepflasterten Platz mitten in der Altstadt der Stadt Celle (S). Die Häuser ringsum stammen überwiegend aus dem 16. und 17. Jahrhundert; ihre Fassaden bestehen aus sichtbarem Holzfachwerk, die hölzernen Vordächer und die Stoffmarkisen der Ladengeschäfte reichen bis nah an die Pflasterfläche heran. Seit fünf Wochen hat es nicht mehr …
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Lösung (Gutachten)
Hinweis: Der Schwerpunkt dieser Aufgabe liegt im Polizei- und Ordnungsrecht mit einem deutlichen grundrechtlichen Kern. Erwartet wird zunächst der sichere Umgang mit der Fortsetzungsfeststellungsklage in der Sonderlage, dass sich die Maßnahme schon vor Klageerhebung erledigt hat. In der Begründetheit ist strikt zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: der Gefahrenabwehrverordnung als abstrakt-genereller Regelung einerseits und der mündlichen Untersagung als Einzelmaßnahme andererseits. Wer beide Ebenen vermengt, verliert den Aufbau und damit einen erheblichen Teil der Punkte. Die Grundrechtsprüfung ist geboten, gehört aber in die inzidente Kontrolle der Verordnung und darf den polizeirechtlichen Teil nicht verdrängen.
Erfolg hat die Klage, soweit sie zulässig und begründet ist.
A. Zulässigkeit
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eine aufdrängende Sonderzuweisung besteht nicht. Der Verwaltungsrechtsweg könnte daher nach § 40 I 1 VwGO eröffnet sein. Das setzt eine …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.