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title: "Klausur: Der Stern von Vergina: Polizei- und sicherheitsrechtliche Maßnahmen gegen einen Zweckveranlasser im Stadion"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/der-stern-von-vergina-polizei-und-sicherheitsrechtliche-massnahmen-gegen-einen-zweckveranlasser-im-stadion"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-01-19T07:52:03+00:00"
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# Der Stern von Vergina: Polizei- und sicherheitsrechtliche Maßnahmen gegen einen Zweckveranlasser im Stadion

*Themen:* Polizei- und Sicherheitsrecht, Fortsetzungsfeststellungsklage, Störereigenschaft und Verwaltungszwang

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- B (Bernd Brutal): Fan des SSV Jahn Regensburg; hängt das Banner mit dem Stern von Vergina im Fanblock auf; Kläger.
- S (Siegfried Sicher): Beamter der Sicherheitsbehörde der Stadt Regensburg.
- Bereitschaftspolizei: 243 Beamte vor Ort.
- Stadt Regensburg: Sicherheitsbehörde, Beklagte.
- Freistaat Bayern: Träger der Polizei, Beklagter.
- Griechische Fans des PAOK Saloniki: ca. 1000 Personen, gewaltbereit.
- SSV-Fans und unbeteiligte Zuschauer im Stadion.

#### Geschehen

Fall „Aufhängen des Banners am 17.4.2019"

- B besucht das Freundschaftsspiel zwischen SSV Jahn und PAOK Saloniki in Regensburg.
- Kurz nach Spielbeginn befestigt B im Fanblock des SSV ein Banner mit dem Stern von Vergina – der ersten Flagge Nord-Mazedoniens, die nach griechischem Protest offiziell ersetzt wurde.
- Zwangsläufige Folge ist eine massive Provokation der griechischen Fans, die Gewalttätigkeiten befürchten lässt.

Fall „Vermittlungsversuche und Drohung des Sturms"

- Die griechischen Fans verlangen, …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Sachentscheidungsvoraussetzungen

#### I. Verwaltungsrechtsweg

Obersatz: § 40 I 1 VwGO.

Subsumtion: Streitentscheidende Normen sind Befugnisnormen iSv BayPAG und LStVG (Sonderrecht). Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO. Eine abdrängende Sonderzuweisung iSv Art. 12 I Hs. 2 BayPOG, § 23 II, III EGGVG greift nicht, da die Polizei präventiv tätig wurde.

#### II. Statthafte Klageart

Obersatz: Begehren iSv § 88 VwGO; Auslegung des Klageantrags.

Differenzierung „Maßnahmen gegen B":

1. Aufforderung zum Abhängen des Banners und Platzverweis: VA iSv Art. 35 S. 1 BayVwVfG; Erledigung iSv Art. 43 II BayVwVfG mit Verschwinden des Banners bzw. Spielende. Fortsetzungsfeststellungsklage iSv § 113 I 4 VwGO analog statthaft, da bei vorprozessualer Erledigung eine vergleichbare Interessenlage und planwidrige Lücke gegenüber § 113 I 4 VwGO besteht.

#### 2. Sicherstellung des Banners: Mangels Bekanntgabe iSv Art. 41 I BayVwVfG kein VA (Nichtakt).

#### 3. Weisung des …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
