Klausur · Mittel

Der Stern von Vergina: Polizei- und sicherheitsrechtliche Maßnahmen gegen einen Zweckveranlasser im Stadion

Polizei- und Sicherheitsrecht Fortsetzungsfeststellungsklage Störereigenschaft und Verwaltungszwang

Sachverhalt

Beteiligte

  • B (Bernd Brutal): Fan des SSV Jahn Regensburg; hängt das Banner mit dem Stern von Vergina im Fanblock auf; Kläger.
  • S (Siegfried Sicher): Beamter der Sicherheitsbehörde der Stadt Regensburg.
  • Bereitschaftspolizei: 243 Beamte vor Ort.
  • Stadt Regensburg: Sicherheitsbehörde, Beklagte.
  • Freistaat Bayern: Träger der Polizei, Beklagter.
  • Griechische Fans des PAOK Saloniki: ca. 1000 Personen, gewaltbereit.
  • SSV-Fans und unbeteiligte Zuschauer im Stadion.

Geschehen

Fall „Aufhängen des Banners am 17.4.2019"

  • B besucht das Freundschaftsspiel zwischen SSV Jahn und PAOK Saloniki in Regensburg.
  • Kurz nach Spielbeginn befestigt B im Fanblock des SSV ein Banner mit dem Stern von Vergina – der ersten Flagge Nord-Mazedoniens, die nach griechischem Protest offiziell ersetzt wurde.
  • Zwangsläufige Folge ist eine massive Provokation der griechischen Fans, die Gewalttätigkeiten befürchten lässt.

Fall „Vermittlungsversuche und Drohung des Sturms"

  • Die griechischen Fans verlangen, …

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Lösung (Gutachten)

A. Sachentscheidungsvoraussetzungen

I. Verwaltungsrechtsweg

Obersatz: § 40 I 1 VwGO.

Subsumtion: Streitentscheidende Normen sind Befugnisnormen iSv BayPAG und LStVG (Sonderrecht). Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO. Eine abdrängende Sonderzuweisung iSv Art. 12 I Hs. 2 BayPOG, § 23 II, III EGGVG greift nicht, da die Polizei präventiv tätig wurde.

II. Statthafte Klageart

Obersatz: Begehren iSv § 88 VwGO; Auslegung des Klageantrags.

Differenzierung „Maßnahmen gegen B":

1. Aufforderung zum Abhängen des Banners und Platzverweis: VA iSv Art. 35 S. 1 BayVwVfG; Erledigung iSv Art. 43 II BayVwVfG mit Verschwinden des Banners bzw. Spielende. Fortsetzungsfeststellungsklage iSv § 113 I 4 VwGO analog statthaft, da bei vorprozessualer Erledigung eine vergleichbare Interessenlage und planwidrige Lücke gegenüber § 113 I 4 VwGO besteht.

2. Sicherstellung des Banners: Mangels Bekanntgabe iSv Art. 41 I BayVwVfG kein VA (Nichtakt).

3. Weisung des …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.