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title: "Klausur: Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt: Mittäterexzess, § 227 StGB und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/der-schlagstock-schlaegt-ein-funke-genuegt-mittaeterexzess-227-stgb-und-versuchte-brandstiftung-mit-todesfolge"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-03T10:40:46+00:00"
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# Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt: Mittäterexzess, § 227 StGB und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge

*Themen:* Mord bei mehraktigem Geschehen, Mittäterexzess, "Zurechnung" einer Erfolgsqualifikation, versuchte Erfolgsqualifikation

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- T (Tilda): Täterin im kriminellen Milieu; Widersacherin Os.
- D (Diana): Kollegin Ts.
- O (Ottilie): Opfer; berühmt-berüchtigt für brutales Vorgehen.
- G (Gerda): alte Gang-Kollegin Ts; bewohnt mit ihrer Familie ein Einfamilienhaus in Bayreuth.

#### Geschehen

Fall „Empfang auf dem Landesgartenschaugelände"

- T verabredet sich unter dem Vorwand eines Geschäftsgesprächs mit O auf dem Landesgartenschaugelände.
- T und D vereinbaren, O bei deren Eintreffen gemeinsam zu verletzen, ihr aber keine lebensgefährlichen Verletzungen zuzufügen.
- Wegen der körperlichen Überlegenheit Os nehmen T und D Baseballschläger mit, die sie im Rahmen der Auseinandersetzung einzusetzen gedenken.
- Als O am Treffpunkt erscheint, schlagen T und D verabredungsgemäß sofort mit Baseballschlägern auf Rumpf und Kopf der O ein; sie wollen O verletzen, vertrauen aber darauf, ihr keine tödlichen Verletzungen beizufügen.

Fall „Stiche durch D"

- Als O ins Taumeln gerät, sticht D mit einem zur Überraschung Ts …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Tatkomplex 1 – Empfang für O

#### A. Strafbarkeit der D gemäß §§ 212 I, 211 II Gr. 2 Var. 1 StGB (Stiche)

Obersatz: Mord setzt einen Tötungserfolg und ein Mordmerkmal voraus.

#### I. Heimtücke

Definition: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit (BGHSt 30, 105).

Maßgeblicher Zeitpunkt: grundsätzlich Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs.

Streitstand zur Vorverlagerung bei mehraktigen Geschehen: Eine Ansicht (BGH NStZ 2020, 345) lässt es genügen, dass das Gesamtgeschehen eine natürliche Handlungseinheit bildet, in deren Rahmen die anfängliche Arglosigkeit fortwirkt; eine andere stellt isoliert auf den Beginn des Tötungsvorsatzes ab. Eine dritte Linie (BGH NStZ 2012, 691; 2013, 337) lässt es genügen, dass der bei der Körperverletzung geschaffene Überraschungseffekt unmittelbar in die Tötung übergeht.

Streitentscheid: Wechsel der Tatqualität durch den Messereinsatz, neuer Vorsatz und neue Stoßrichtung sprechen gegen eine natürliche Handlungseinheit. Allerdings ist …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/der-schlagstock-schlaegt-ein-funke-genuegt-mittaeterexzess-227-stgb-und-versuchte-brandstiftung-mit-todesfolge
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
