Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt: Mittäterexzess, § 227 StGB und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge
Sachverhalt
Beteiligte
- T (Tilda): Täterin im kriminellen Milieu; Widersacherin Os.
- D (Diana): Kollegin Ts.
- O (Ottilie): Opfer; berühmt-berüchtigt für brutales Vorgehen.
- G (Gerda): alte Gang-Kollegin Ts; bewohnt mit ihrer Familie ein Einfamilienhaus in Bayreuth.
Geschehen
Fall „Empfang auf dem Landesgartenschaugelände"
- T verabredet sich unter dem Vorwand eines Geschäftsgesprächs mit O auf dem Landesgartenschaugelände.
- T und D vereinbaren, O bei deren Eintreffen gemeinsam zu verletzen, ihr aber keine lebensgefährlichen Verletzungen zuzufügen.
- Wegen der körperlichen Überlegenheit Os nehmen T und D Baseballschläger mit, die sie im Rahmen der Auseinandersetzung einzusetzen gedenken.
- Als O am Treffpunkt erscheint, schlagen T und D verabredungsgemäß sofort mit Baseballschlägern auf Rumpf und Kopf der O ein; sie wollen O verletzen, vertrauen aber darauf, ihr keine tödlichen Verletzungen beizufügen.
Fall „Stiche durch D"
- Als O ins Taumeln gerät, sticht D mit einem zur Überraschung Ts …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Tatkomplex 1 – Empfang für O
A. Strafbarkeit der D gemäß §§ 212 I, 211 II Gr. 2 Var. 1 StGB (Stiche)
Obersatz: Mord setzt einen Tötungserfolg und ein Mordmerkmal voraus.
I. Heimtücke
Definition: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit (BGHSt 30, 105).
Maßgeblicher Zeitpunkt: grundsätzlich Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs.
Streitstand zur Vorverlagerung bei mehraktigen Geschehen: Eine Ansicht (BGH NStZ 2020, 345) lässt es genügen, dass das Gesamtgeschehen eine natürliche Handlungseinheit bildet, in deren Rahmen die anfängliche Arglosigkeit fortwirkt; eine andere stellt isoliert auf den Beginn des Tötungsvorsatzes ab. Eine dritte Linie (BGH NStZ 2012, 691; 2013, 337) lässt es genügen, dass der bei der Körperverletzung geschaffene Überraschungseffekt unmittelbar in die Tötung übergeht.
Streitentscheid: Wechsel der Tatqualität durch den Messereinsatz, neuer Vorsatz und neue Stoßrichtung sprechen gegen eine natürliche Handlungseinheit. Allerdings ist …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.