Biss am Gartentor: Gefahrenverdacht, unbestimmter Rechtsbegriff und Klagefrist im Hunderecht
Sachverhalt
Der Physiotherapeut Tobias Wendland (W) ist mit alleiniger Wohnung in der niedersächsischen kreisfreien Stadt Delmenhorst (D) gemeldet und betreibt dort seit 2018 eine kleine Praxis für manuelle Therapie. Im Frühjahr 2019 übernahm W von einem Studienfreund, der beruflich ins Ausland ging, den damals zweijährigen Weimaraner Kajus. Seither lebt das Tier bei W in einem Reihenhaus am südlichen Stadtrand. Der Vorgarten ist zur Straße hin durch einen etwa einen Meter hohen Holzzaun mit einem Gartentor abgeschlossen. W führt Kajus morgens und abends an der Leine über die Wege am Rand des Delmenhorster Stadtwaldes aus. Auffällig geworden war Kajus bis zum Herbst 2024 nie: Weder D noch die Tierarztpraxis, die das Tier jährlich impft, hatten je davon gehört, dass Kajus einen Menschen oder ein anderes Tier angegangen hätte.
Am Freitag, dem 8. November 2024, gegen 16.40 Uhr wollte die Paketzustellerin Ilona Bräutigam (B) dem W eine Sendung übergeben. Die Klingel an der Haustür ist von der Straße …
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Lösung (Gutachten)
Die Klage des W hat Erfolg, wenn sie zulässig ist (A.) und sich zugleich als begründet erweist (B.).
A. Zulässigkeit der Klage
Zulässig ist die Klage, wenn sämtliche Sachentscheidungsvoraussetzungen erfüllt sind.
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eine aufdrängende Sonderzuweisung, die den Streit ohne Rücksicht auf seine Rechtsnatur den Verwaltungsgerichten zuwiese, ist nicht ersichtlich. Der Rechtsweg bestimmt sich daher nach der Generalklausel des § 40 I 1 VwGO. Danach steht der Verwaltungsrechtsweg für sämtliche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art offen, sofern der Bundesgesetzgeber sie nicht ausdrücklich der Zuständigkeit eines anderen Gerichts unterstellt hat.
1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Der Streit zwischen W und D müsste zunächst öffentlich-rechtlicher Natur sein. Welcher Rechtsordnung ein Streit angehört, richtet sich nach der Rechtsnatur derjenigen Vorschrift, die über das Klagebegehren entscheidet. Das ist hier § 7 I 2 …
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