Klausur · Einfach

Verpuffung in der Möbelwerkstatt: Versuchte schwere Brandstiftung mit Todesfolge und Urkundendelikte

Brandstiftungsdelikte Erfolgsqualifizierter Versuch Urkundendelikte

Sachverhalt

Reinhold Schnabel (S) betreibt seit elf Jahren am Kalkbrennerweg 14 in Lüneburg eine Werkstatt für Möbelrestaurierung mit einem kleinen Verkaufsraum. Beides liegt im Erdgeschoss eines zweigeschossigen Backsteinhauses, dessen Alleineigentümer S ist. Geöffnet ist der Betrieb nur mittwochs bis samstags. Im Obergeschoss hat S zwei Zimmer seiner Aushilfe Tanja Wildhagen (W) überlassen, die ihm beim Abbeizen und beim Verkauf zur Hand geht. W übernachtet dort ebenfalls von Mittwoch bis Samstag; sonntags fährt sie zu ihrer Mutter nach Uelzen. Ihre Kleidung, ihr Bettzeug und ihre Bücher bleiben während der übrigen Tage in den Zimmern.

Seit am Stadtrand eine große Möbelkette eröffnet hat und die Zufahrtsstraße über Monate aufgerissen war, bleiben die Aufträge aus. S beschließt, das Haus zu vernichten und in Ostfriesland neu anzufangen.

In der Nacht von Sonntag, dem 8. März 2026, auf Montag, den 9. März 2026, geht S gegen 1.30 Uhr durch sämtliche Räume beider Geschosse und überzeugt sich …

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Lösung (Gutachten)

Hinweis: Die Aufgabe verlangt einen geordneten Durchgang durch die Brandstiftungsdelikte der §§ 306 ff. StGB. Ihr Schwerpunkt liegt an drei Stellen: bei der Frage, ob ein Gebäude seine Eigenschaft als Wohnraum verliert, wenn der Eigentümer es zerstören will; bei der Erkenntnis, dass die Vollendung an der Tathandlung scheitert, weil kein Feuer entstanden ist; und schließlich darin, dass die schwere Folge des § 306c StGB bereits eingetreten ist, obwohl das Grunddelikt im Versuch stecken geblieben ist. Diese Konstellation heißt erfolgsqualifizierter Versuch. Wer den vollendeten Tatbestand zuerst objektiv durchprüft und erst danach zum Versuch übergeht, erspart sich im subjektiven Tatbestand die doppelte Arbeit.

A. Tatkomplex 1: Die Verpuffung in der Werkstatt

I. Strafbarkeit des S gemäß § 306 I Nr. 1 StGB durch das Auslösen der Funksteckdose

Indem S die Funksteckdose betätigte und dadurch die Dämpfe der Verdünnung zur Verpuffung brachte, könnte er sich wegen Brandstiftung gemäß § 306 …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.