Erloschenes Bedienfeld am Kaffeevollautomaten: Digitale Produkte im Verbrauchsgüterkauf und Klauselkontrolle
Sachverhalt
Tillmann Kordes (K) röstet seit Jahren seinen Kaffee selbst und hat sich dafür in seiner Wohnung in Bamberg eine kleine Theke eingerichtet. Am 14. März 2024 kauft er bei der Bohnenwerk Gerätehandel GmbH (B), einem Fachgeschäft für Küchentechnik, einen Kaffeevollautomaten des Typs „Cremaris Studio One“ zum Preis von 3.480 EUR. Das Gerät stammt aus einer Händleraktion: B hatte es vier Wochen vor dem Verkauf auf den eigenen Namen in der Garantiedatenbank der Herstellerin eintragen lassen, um sich einen Einkaufsbonus zu sichern. Im Zählwerk stehen bei der Übergabe sechzehn Bezüge, die aus der Endprüfung im Werk und aus der Erstinbetriebnahme durch B stammen; sonst ist mit dem Automaten nicht gearbeitet worden. Auf der Rechnung ist er als „Aktionsgerät“ bezeichnet.
Der Automat lässt sich über zwei Direktwahltasten und einen Drehknopf bedienen; damit können Espresso und Kaffee in einer werkseitigen Voreinstellung bezogen werden. In das Gehäuse ist außerdem ein berührungsempfindliches …
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Lösung (Gutachten)
A. Anspruch des K gegen B auf Nacherfüllung aus §§ 327i Nr. 1, 327l I 1 BGB in Verbindung mit § 475a II 2 BGB
K könnte gegen B einen Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Bedienfeldsoftware „Barista-Studio“ aus §§ 327i Nr. 1, 327l I 1 BGB in Verbindung mit § 475a II 2 BGB haben.
Hinweis: Für das Recht der digitalen Produkte fehlt bislang ein allgemein anerkannter Prüfungsaufbau. Wer den Produktmangel vor der Einordnung des Vertrages behandelt oder die Klauselkontrolle vorzieht, verliert dafür keinen Punkt, solange die gewählte Reihenfolge begründet und durchgehalten wird. Entscheidend ist allein, dass die Weichenstellung des § 475a BGB überhaupt gestellt und nicht stillschweigend übersprungen wird. Wer den Automaten ohne ein Wort zu §§ 327 ff. BGB schlicht nach §§ 434, 437, 439 BGB prüft, bearbeitet eine andere Klausur als die gestellte.
I. Wirksamer Kaufvertrag
Zwischen K und B müsste ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen worden sein. K und B haben sich am 14. …
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