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title: "Klausur: Demenz-Erblasser: Sparbuch-Abhebung, EBV und Vermächtnis nach Tod"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/demenz-erblasser-sparbuch-abhebung-ebv-und-vermaechtnis-nach-tod"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-02-27T16:09:40+00:00"
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# Demenz-Erblasser: Sparbuch-Abhebung, EBV und Vermächtnis nach Tod

*Themen:* Gesetzliche Schuldverhältnisse, EBV, Erbrecht und Zivilprozessrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- E: 89-jähriger Erblasser; nach dem Tod der Ehefrau und gesundheitlichen Rückschlägen alleinstehend
- S: Sohn des E; an dem ihm zugedachten Grundstück nicht interessiert
- T: Tochter des E
- B: spätere Betreuerin des E
- N: Nachbar; Mieter der Garage
- V-Bank: kontoführendes Institut, X ist Bankangestellter
- X: Bankangestellter der V-Bank
- R: Rechtsanwalt

#### Geschehen

Fall „Testament"

E will S und T annähernd gleich bedenken: S soll das Grundstück erhalten, T das Sparbuch bei der V-Bank im Wert von 25.000 EUR. Weitere nennenswerte Vermögensgegenstände hat E nicht. E errichtet ein formgültiges Testament:

„Für den Fall meines Todes möchte ich, dass mein Sohn S mein Grundstück erhält, meine Tochter T aber nicht weniger gut behandelt wird. T soll deshalb mein bei der V-Bank geführtes Sparbuch erhalten. Zum Alleinerben meines Vermögens bestimme ich S. Der Erbe wird mit folgendem Vermächtnis beschwert: T soll vermächtnisweise, ohne Erbin zu werden, mein Sparbuch von S …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Ausgangsfall — Ansprüche E gegen S

Vorbemerkung: B handelt als Betreuerin (§§ 1901 I, 1902 BGB) und kann Ansprüche im Namen des E geltend machen.

#### A. Ansprüche wegen der Auszahlungen aus dem Sparvermögen

#### Obersatz

In Betracht kommen Ansprüche auf Wertersatz iHv 12.000 EUR.

#### I. Vertragliche Ansprüche

Obersatz / Subsumtion

E war beim „Aushändigen" des Sparbuchs geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 2 BGB) — eine etwaige Willensäußerung ist nach § 105 I BGB nichtig. Keine vertraglichen Ansprüche.

#### II. § 816 II BGB

#### Obersatz

E könnte gegen S 12.000 EUR aus § 816 II BGB verlangen.

#### Voraussetzungen

- Leistung an einen Nichtberechtigten
- Wirksamkeit der Leistung gegenüber dem Berechtigten

#### Subsumtion

#### Definition

Sparbücher sind qualifizierte Legitimationspapiere iSv § 808 I 1 BGB; das Recht an dem Papier folgt dem Recht aus dem Papier (§ 952 II, I BGB). Eine selbstständige Übereignung ist ausgeschlossen — Übertragung erfolgt durch Abtretung der verbrieften Forderung (§ 398 BGB).

Mangels …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/demenz-erblasser-sparbuch-abhebung-ebv-und-vermaechtnis-nach-tod
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
