Klausur · Schwer

Dauermahnwache vor dem Rechenzentrum: Ortsverlegung, Nachtverbot und Eilrechtsschutz

Versammlungsrecht Art. 8 GG Auflagen und Verbot Eilrechtsschutz Fortsetzungsfeststellungsklage

Sachverhalt

Ausgangsfall

Die Stadt Vehlingen (S) ist eine kreisangehörige Stadt mit rund 38.000 Einwohnern; ihr Ordnungsamt ist zugleich die zuständige Versammlungsbehörde. Am östlichen Stadtrand betreibt die Quarzstrom Rechenzentren GmbH (Q) seit 2021 ein Rechenzentrum mit einer Anschlussleistung von 40 Megawatt. Q kühlt ihre Serverhallen in den Sommermonaten über Verdunstungstürme und entnimmt dafür Grundwasser aus zwei betriebseigenen Brunnen. Nach drei niederschlagsarmen Jahren hat der Landkreis am 2. Juli 2026 für das gesamte Kreisgebiet die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zur Gartenbewässerung untersagt. Seither wird in der örtlichen Presse über den Wasserverbrauch des Rechenzentrums gestritten.

Das Werksgelände wird über die Speicherstraße erschlossen. Vor dem Haupttor liegt der rund 1.800 Quadratmeter große, gepflasterte Quarzplatz. Er steht im Eigentum der Q, ist aber weder eingezäunt noch abgeschrankt. Auf ihm befinden sich eine von den Stadtwerken bediente …

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Lösung (Gutachten)

Frage 1: Erfolgsaussichten des Antrags vom 19. August 2026

Der Antrag des F hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.

A. Zulässigkeit des Antrags

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Der Verwaltungsrechtsweg müsste nach § 40 I 1 VwGO eröffnet sein. Das setzt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art voraus, für die keine abdrängende Sonderzuweisung besteht. Öffentlich-rechtlich ist eine Streitigkeit nach der herrschenden modifizierten Subjektstheorie dann, wenn die streitentscheidenden Normen einen Träger öffentlicher Gewalt gerade in dieser Eigenschaft berechtigen oder verpflichten.

Streitentscheidend ist hier § 15 I VersammlG. Diese Vorschrift ermächtigt allein die zuständige Versammlungsbehörde und damit einen Hoheitsträger in dieser Eigenschaft; sie ist Sonderrecht des Staates. Die Streitigkeit ist auch nichtverfassungsrechtlicher Art, denn es stehen sich nicht zwei Verfassungsorgane in einem materiell verfassungsrechtlichen …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.