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title: "Klausur: Cash-Trapping am Geldautomaten, aberratio ictus beim Schienbeintritt und Tankbetrug"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/cash-trapping-am-geldautomaten-aberratio-ictus-beim-schienbeintritt-und-tankbetrug"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-12-06T17:32:48+00:00"
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# Cash-Trapping am Geldautomaten, aberratio ictus beim Schienbeintritt und Tankbetrug

*Themen:* Cash-Trapping, aberratio ictus, Tankstellenbetrug, Verwertbarkeit einer Aussage bei § 53 StPO, Befassungsverbot bei entgegenstehender Rechtskraft

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Hans Zucker (Angeklagter; geboren 6.8.1979 in Nürnberg; Angestellter; wohnhaft in München; vorbestraft mit rechtskräftigem Strafbefehl AG München vom 23.7.2018, Az. 853 Cs 247 Js 38236/18, wegen Beleidigung des Michael Krieg vom 6.6.2018, 30 Tagessätze zu je 20 EUR).
- Michael Krieg (Geschädigter im Cash-Trapping-Fall und im Streit am 6.6.2018; ehemaliger Freund des Angeklagten; bezieht Sozialhilfe).
- Linda Felber (Zeugin; Lkw-Fahrerin; bis Frühjahr 2018 Lebensgefährtin Zuckers, dann zwischenzeitlich mit Krieg liiert, ab 2.1.2019 mit Zucker verlobt).
- Dr. Alexander Müller (Internist; behandelte Felber am 2.10.2018; Schweigepflichtentbindung erteilt am 2.10.2018, in der Hauptverhandlung widerrufen).
- Paula Vogt (POMin der PI München 14, vernehmender Zeuge).
- Peter Hahn (Tankstellenbetreiber Aral, Schleißheimer Str. 371, München).
- AG München, Strafrichter (842 Ds 235 Js 682471/18): RAGin Rosa, StA Treiber, Justizobersekretärin Mätz; Wahlverteidiger RA Christian …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Urteil des Amtsgerichts München – Strafrichter – (Az. 842 Ds 235 Js 682471/18)

#### A. Tenor

#### 1. Der Angeklagte ist schuldig des versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und mit versuchter Körperverletzung und mit fahrlässiger Körperverletzung sowie des Betrugs.

#### 2. Er wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 20 EUR verurteilt.

#### 3. Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.

#### 4. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt wird.

Angewendete Vorschriften: §§ 123 I, II, 223 I, II, 229, 230 I, 242 I, II, 263 I, 22, 23 I, 52, 53 StGB.

#### B. Gründe

#### I. Persönliche Verhältnisse

Obersatz: Der Angeklagte ist im Bundeszentralregister mit dem rechtskräftigen Strafbefehl vom 23.7.2018 (Az. 853 Cs 247 Js 38236/18) wegen Beleidigung eingetragen.

#### II. Festgestellter Sachverhalt

Obersatz: Das Gericht hat die unter „Geschehen" geschilderten Tatkomplexe vom 1.10.2018 festgestellt. Eine vollständige Wiedergabe der Feststellungen aus dem Sachverhalt ist …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/cash-trapping-am-geldautomaten-aberratio-ictus-beim-schienbeintritt-und-tankbetrug
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
