Klausur · Sehr schwer

Die Blende am Auszahlungsautomaten: Versuchter Diebstahl, aberratio ictus und Beweisverwertung im Urteil

Cash-Trapping aberratio ictus Tankstellenbetrug Verwertbarkeit einer Aussage bei § 53 StPO Befassungsverbot bei entgegenstehender Rechtskraft

Sachverhalt

Auszug aus den Strafakten des Amtsgerichts Kassel, Az.: 274 Ds 6520 Js 14733/24

Staatsanwaltschaft Kassel

6520 Js 14733/24

13.1.2025

I. Anklageschrift

in der Strafsache gegen

Kevin Bartels,

geboren am 12.3.1988 in Wolfhagen, deutscher Staatsangehöriger, ledig, Lagerarbeiter, wohnhaft: … Kassel

Wahlverteidiger:

Rechtsanwalt Dr. Jonas Wieland, … Kassel

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen folgenden Sachverhalt zur Last:

1. Am 15.4.2024 gegen 17:40 Uhr kam es auf dem Kundenparkplatz des Ersatzteilhandels „Renner Kfz-Teile“, Wolfhager Straße 88, … Kassel, zu einer zunächst nur mit Worten geführten Auseinandersetzung zwischen dem Angeschuldigten und dem Geschädigten Tobias Renner über Forderungen aus einer beendeten gemeinsamen Geschäftstätigkeit. Im Verlauf dieses Streits stieß der Angeschuldigte den Geschädigten Renner ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Grund mit beiden Händen so kräftig vor die Brust, dass dieser …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Vorbemerkung zur Form

In der strafrechtlichen Urteilsklausur nimmt die Relationstechnik eine eigene Gestalt an. Was in der Zivilstation Kläger-, Beklagten- und Beweisstation heißt, entspricht hier der Abfolge Anklagevorwurf – Einlassung des Angeklagten – Beweiswürdigung – rechtliche Würdigung – Rechtsfolgen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird nicht in einem gesonderten Gutachten niedergelegt, sondern unmittelbar in den Urteilsentwurf gegossen; alles, was das Urteil nach § 267 StPO nicht tragen muss, gehört in das Hilfsgutachten. Wer stattdessen ein Gutachten schreibt und das Urteil nur skizziert, verfehlt die Aufgabe, selbst wenn die materiellrechtlichen Ausführungen zutreffen.

A. Urteilsentwurf

(Das Rubrum ist erlassen.)

I. Der Angeklagte ist des versuchten Diebstahls, tateinheitlich begangen mit Hausfriedensbruch, mit versuchter Körperverletzung und mit fahrlässiger Körperverletzung, sowie des Betruges schuldig.

II. Er wird deswegen zu einer Gesamtgeldstrafe von 175 Tagessätzen …

… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.

Lust auf die vollständige Klausur und Musterlösung?

Hier siehst du die ersten 1.000 Zeichen. Im juralernen.de-App-Modus schaltest du den vollständigen Sachverhalt, das komplette Gutachten und die Schemata frei — einmalig 9,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.