Bratapfelhütte am Kirchplatz: Marktzulassung, Sofortvollzug und Eilrechtsschutz vor dem ersten Advent
Sachverhalt
Verwaltungsgericht Reddingen, 4. Kammer, Az. 4 L 812/26
In dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Antragsteller: Bastian Ehmcke (A), Kesselstraße 14, Reddingen
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Gesine Riekenberg, Fährgraben 8, Reddingen
Antragsgegnerin: die Stadt Reddingen (R), vertreten durch den Oberbürgermeister, Rathausmarkt 1, Reddingen
Beigeladener: Ruben Sturmhöfel (B), Kupfergraben 3, Reddingen
wegen Teilnahme am Reddinger Lichtermarkt 2026
I. Antragsschrift vom 20. November 2026
An das Verwaltungsgericht Reddingen. In dem Verfahren Ehmcke gegen Stadt Reddingen zeige ich an, dass ich den Antragsteller vertrete. Eine auf mich lautende Vollmacht liegt bei. Ich beantrage,
- die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 17. November 2026 gegen die Ziffern 1 und 2 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 14. November 2026 wiederherzustellen,
- hilfsweise, für den Fall, dass der Antrag zu 1 ohne Erfolg bleibt oder dem Antragsteller auch bei …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Die 4. Kammer wird dem Hauptantrag stattgeben und dem Hilfsantrag teilweise entsprechen. Das Gutachten prüft zunächst, was A überhaupt begehrt, sodann den Antrag nach § 80 V 1 Alt. 2 VwGO und schließlich den Antrag nach § 123 I 2 VwGO. Den Abschluss bildet der ausformulierte Beschluss.
A. Auslegung des Rechtsschutzbegehrens
Bevor über die Anträge entschieden werden kann, ist zu bestimmen, worauf sie gerichtet sind. Das Gericht ist an die Fassung der Anträge nicht gebunden, § 88 VwGO, der über § 122 I VwGO auch für Beschlüsse gilt. Maßgeblich ist das erkennbare Ziel des Rechtsschutzsuchenden.
I. Der Hauptantrag
Der erste Antrag ist auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 17. November 2026 gerichtet. A greift damit die Ziffern 1 und 2 des Bescheides vom 14. November 2026 an, also die Aufhebung seiner Zulassung und das Verbot, einen Marktstand aufzustellen. Ziffer 4 des Bescheides ist ausweislich des Bearbeitervermerks nicht zu behandeln, Ziffer 5 …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.