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title: "Klausur: Böllerverbot in Eile: Verfassungsbeschwerde gegen § 6a SprengG zwischen Eilgesetzgebung und Vertrauensschutz"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/boellerverbot-in-eile-verfassungsbeschwerde-gegen-6a-sprengg-zwischen-eilgesetzgebung-und-vertrauensschutz"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-04T13:18:47+00:00"
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# Böllerverbot in Eile: Verfassungsbeschwerde gegen § 6a SprengG zwischen Eilgesetzgebung und Vertrauensschutz

*Themen:* Staatsorganisationsrecht; Grundrechte; Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Ausgestaltung und Dauer des Gesetzgebungsverfahrens; Verfassungsmäßigkeit eines Böllerverbots

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Z-GmbH: bedeutende Herstellerin pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2; vertreibt bundesweit über große Baumarktketten; Beschwerdeführerin.
- A-Fraktion und B-Fraktion: Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag.
- Bundesrat: Einspruchsgesetzgebung iSv Art. 77 III GG.
- Bundespräsident: Ausfertigung iSv Art. 82 I 1 GG.

#### Geschehen

Fall „Einbringung des Gesetzentwurfs"

- Am 5.12.2023 kündigen A- und B-Fraktion die Einbringung eines Entwurfs zur Änderung des SprengG in den Bundestag und dessen Aufsetzung auf die Tagesordnung des Plenums für den 8.12.2023 an.
- Der Entwurf wird am Abend des 5.12.2023 an die Mitglieder des Bundestages verteilt.
- Artikel 1 des Entwurfs sieht vor, nach § 6 SprengG folgenden § 6a einzufügen: „Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen ganzjährig nur solchen Verbrauchern überlassen werden, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 I 1. SprengV besitzen, und …

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## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Zulässigkeit

Obersatz: Verfassungsbeschwerde iSv Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG.

#### I. Zuständigkeit

Subsumtion: Das BVerfG ist gem. Art. 93 I Nr. 4a GG iVm § 13 Nr. 8a BVerfGG zuständig.

#### II. Beschwerdefähigkeit

Obersatz: Beschwerdefähig iSv Art. 93 I Nr. 4a GG, § 90 I BVerfGG ist „jedermann", dh jeder Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten.

Subsumtion: Für die Z-GmbH als inländische juristische Person des Privatrechts gelten die Grundrechte gem. Art. 19 III GG, soweit sie ihrem Wesen nach anwendbar sind. Die Berufsfreiheit iSv Art. 12 I GG und die Eigentumsfreiheit iSv Art. 14 I GG knüpfen nicht ausschließlich an Eigenschaften an, die natürlichen Personen wesenseigen sind (BVerfGE 148, 40 Rn. 26). Prozesshandlungen erfolgen über den Geschäftsführer iSv § 35 I 1 GmbHG.

#### III. Beschwerdegegenstand

Subsumtion: § 6a SprengG ist als Akt der öffentlichen Gewalt iSv Art. 93 I Nr. 4a GG, § 90 I BVerfGG tauglicher Beschwerdegegenstand.

#### IV. …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/boellerverbot-in-eile-verfassungsbeschwerde-gegen-6a-sprengg-zwischen-eilgesetzgebung-und-vertrauensschutz
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
