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title: "Klausur: Bis hierher und nicht weiter: Eilrechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen die Sperrung der Innpromenade"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/bis-hierher-und-nicht-weiter-eilrechtsschutz-nach-80-v-vwgo-gegen-die-sperrung-der-innpromenade"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-04T11:44:35+00:00"
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# Bis hierher und nicht weiter: Eilrechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen die Sperrung der Innpromenade

*Themen:* Verwaltungsprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Sicherheitsrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- S: Studentin in Passau; nicht mit SARS-CoV-2 infiziert.
- Stadt Passau: Sicherheitsbehörde nach Art. 6 LStVG; Antragsgegnerin.
- Stadtrat Passau: erlässt die Allgemeinverfügung.

#### Geschehen

Fall „Pandemiebedingte Sperrung der Innpromenade"

- Seit Anfang März 2020 breitet sich SARS-CoV-2 in Deutschland aus; das Virus wird vornehmlich per Tröpfcheninfektion übertragen; in 20 Prozent der Erkrankungsfälle sind die Symptome schwer bis lebensbedrohlich; Symptome treten erst nach bis zu 14 Tagen auf, sodass auch beschwerdefreie Personen ansteckend sein können.
- Im Stadtgebiet Passau (50.000 Einwohner) steigt die Zahl der infizierten Personen binnen drei Tagen von 10 auf 100.
- Der Stadtrat erlässt zum 17.3.2020 eine Allgemeinverfügung, mit der die Innpromenade durch rot-weißes Absperrband und Schilder gesperrt wird; auf den Schildern heißt es: „Verfügung: Innpromenade gesperrt! Vermeiden Sie große Menschenansammlungen!".
- Die Stadt ordnet die sofortige Vollziehung mit Verweis …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Sachentscheidungsvoraussetzungen

Obersatz: Eilantrag iSv §§ 80 V, 123 VwGO.

#### I. Verwaltungsrechtsweg iSv § 40 I 1 VwGO

Subsumtion: Art. 7 LStVG ist öffentlich-rechtliche Norm; öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I 1 VwGO; keine Sonderzuweisung iSv § 23 EGGVG. Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

#### II. Statthafte Antragsart

Obersatz: § 123 V VwGO; § 80 V VwGO ist vorrangig, wenn in der Hauptsache Anfechtungsklage iSv § 42 I VwGO statthaft ist.

Definition Allgemeinverfügung iSv § 35 S. 2 VwVfG: konkret-generelle Regelung mit benutzungsregelndem Charakter (vgl. Verkehrszeichen).

Subsumtion: Die Sperrung ist Allgemeinverfügung iSv § 35 S. 2 Var. 3 VwVfG; in der Hauptsache Anfechtungsklage iSv § 42 I VwGO. Die sofortige Vollziehung ist nach § 80 II 1 Nr. 4 VwGO angeordnet; § 80 II 1 Nr. 2 VwGO analog scheidet wegen Analogieverbots aus. Statthaft ist daher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V 1 Var. 2 VwGO.

Umdeutung …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
